Impressum der Maschinenring Service Steiermark eGen

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Medieninhaber/Redaktion/Herausgeber:

Maschinenring Service Steiermark eGen

Feldkirchenstraße 24a

8401 Kalsdorf bei Graz

T +43 (0)59060 600

F +43 (0)59060 6900

service.steiermark@maschinenring.at

UID: ATU 72321016

DVR: 0857017

Offenlegung gemäß § 25 MedienG:

Maschinenring Steiermark

Feldkirchenstraße 24a

8401 Kalsdorf bei Graz

T +43 (0)59060 600

F +43 (0)59060 6900

steiermark@maschinenring.at

Rechtsform:  Verein, ZVR 470709104

UID: ATU 57898403

DVR 0857017

Landesgeschäftsführer: Ing. Mario Hütter

Landesobmann: BKO Josef Wumbauer

Vereinszweck

Zweck des Vereines ist der organisatorische Zusammenschluss aller im Bundesland Steiermark bestehenden Maschinenringe zur Koordinierung aller Bestrebungen zur Förderung des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft sowie der landwirtschaftlichen Betriebshilfe. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.

Der Zweck des Vereines soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

1. Intensivierung und Weiterentwicklung jeglicher zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit im Bundesland.

2. Wahrung der Interessen der Mitglieder auf wirtschaftlichem und rechtlichem Gebiet gegenüber Behörden und anderen Organisationen bzw. Institutionen – und zwar insbesondere in solchen Fällen, bei denen die Ausübung der Vereinstätigkeit berührt oder beeinflusst wird und langfristige Ziele erreicht werden können.

3. Rahmenbedingungen für eine gedeihliche Entwicklung aller Geschäftsbereiche (z.B. Entwicklung leistungsfähiger Strukturen).

4. Umsetzung österreichweit beschlossener verbindlicher Strategien.

5. Strategische Führung des „Unternehmensbereiches“ Maschinenring Agrar.

6. Gründung von bzw. Beteiligung an Kapital- und/oder rechtsfähigen Personengesellschaften sowie Erwerb etwaiger erforderlicher Gewerbeberechtigungen insbesondere zur Schaffung und Erschließung von Erwerbskombinationen im ländlichen Raum.

7. Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.

8. Schulung der Geschäftsführer, Mitarbeiter und Funktionäre der Mitglieder und der zugehörigen Organisationen, u. a. in Form von Informationen und Arbeitstagungen, Schulungsveranstaltungen, Exkursionen usw.;

9. Finanzielle Zuwendungen nach Maßgabe der Vereinsmittel.