Impressum des Maschinenring Wiener Becken

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Medieninhaber/Redaktion/Herausgeber:
Maschinenring Wiener Becken
Betriebsring 13
2483 Ebreichsdorf
T +43 590 60 381
F +43 590 60 3981
wienerbecken@maschinenring.at

Rechtsform: Verein, ZVR 787367728
UID: ATU 56948423

Offenlegung gemäß § 25 MedienG:

Maschinenring Wiener Becken
Betriebsring 13
2483 Ebreichsdorf
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wienerbecken@maschinenring.at

Rechtsform: Verein, ZVR 787367728
UID: ATU 56948423

Geschäftsführerin: Ing. Maria Krapf
Obmann: August Doppler

Vereinszweck

Zweck des Vereines

Zweck des Vereines ist die gemeinsame, ideelle, nicht gemeinnützige Förderung von Interessen seiner Mitglieder durch die Verbesserung der Existenzgrundlage der Mitglieder des Vereines, verstanden als gegenseitige persönliche, soziale und technische Hilfeleistung in der Landwirtschaft, sowie die Schaffung und Ermöglichung von Erwerbskombinationen. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.

Der Zweck des Vereines soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

1. Durch die Vermittlung und Organisation des überbetrieblichen Einsatzes von Betriebsmitteln soll den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine wertvolle Hilfe bei der Rationalisierung geboten werden. Dem einzelnen Betrieb soll auf dieser Basis eine moderne Vollmechanisierung mit leistungsfähigen Landmaschinen und anderen technischen Einrichtungen ermöglicht werden.

2. Im Rahmen der wirtschaftlichen Betriebshilfe werden bei Arbeitsspitzen den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Betriebshelfer aus der Landwirtschaft vermittelt.

3. Der Verein unterstützt seine Mitglieder auch durch die Vornahme der, im Zusammenhang mit vermittelten Leistungen, notwendig werdenden zentralen Verrechnung im Namen und auf Rechnung der Mitglieder. Der Verein ist im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur absoluten Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet.

4. Bei Krankheit, Unfall, Todesfall, Spitalsaufenthalt oder Kuraufenthalt soll den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit sozialer Betriebshilfe weitergeholfen werden. Die Abwicklung und finanzielle Unterstützung der sozialen Betriebshilfe für alle im Tätigkeitsbereich des Vereines gelegenen Betriebe wie die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger obliegt dem Verein – nach Maßgabe der durch Bundes- und Landesebene vereinbarten Verträge oder Vereinbarungen (z.B.: Bundesvertrag über die soziale Betriebshilfe).

5. Durch die Beteiligung an und die Kooperation mit Gemeinschaften, Genossenschaften, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sollen Erwerbskombinationen geschaffen und erschlossen werden. Zur gesteigerten Effektivität und Flächendeckung können für diese Gesellschaften Vermittlungsleistungen und Dienstleistungen erbracht werden.

6. Der Verein fördert aktiv den systematischen und regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwecks Rationalisierung der technischen Einrichtungen, zum Aufbau von Produktionszweigen und bei der Einrichtung von Betriebsformen. Insbesondere werden der Aufbau, die Organisation und die Betreuung von Maschinengemeinschaften wie auch die Intensivierung und Weiterentwicklung jeglicher betrieblicher Zusammenarbeit vom Verein gefördert und betrieben.

7. Dem Verein obliegt weiter die Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder in allen organisatorischen und interessenspolitischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen.