Wildbäche als Gefahrenquelle

Durch regelmäßig veranlasste Kontrollen des Hochwasserabflussbereiches und Beseitigung von Verklausungen im Bachbereich können Hochwasserkatastrophen und Vermurungen vermieden oder deren Auswirkungen gemildert werden. In diesem Sinne sind gemäß dem Österreichischen Forstgesetz alle Wildbäche in den Gemeindegebieten einmal im Jahr zu begehen.

 

Im Frühjahr und Herbst werden die betroffenenen Gerinne durch eigens ausgebildete Wildbachaufseher vom Maschinenring kontrolliert. Auch nach starken Wetterereignissen wie Gewitter oder Hochwasser sind Kontrollgänge notwendig, denn gerade dann ist es wichtig, dass Gemeinden die Verantwortung für ihre Wildbäche übernehmen. Im Falle eines Starkregens können Wildbäche auftreten, die über Jahre kein Wasser geführt haben und den örtlich Beteiligten überhaupt nicht bewusst sind. Die Verpflichtung erstreckt sich aber über das gesamte Einzugsgebiet eines Wildbaches, also auch auf jene Wildbäche, die augenscheinlich unbekannt sind und erst bei Starkregen in Erscheinung treten.

Der Maschinenring bietet diese Dienstleistung mit ausgebildeten Wildbachbegehern samt Erstellung eines Wildbachbegehungsprotokolls nach § 101, Abs. 6 Forstgesetz 1975 an. Festgestellte Überstände, wie umgefallene Bäume, die Verklausungen hervorrufen können, oder aber auch im Einzugsgebiet eines Wildbaches abgelegte Gegenstände wie beispielsweise Siloballen, werden dabei aufgezeigt.

 

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