Ackerstatus erhalten

Ackerflächen, die nicht Bestandteil der Fruchtfolge oder mit Gras bzw. anderen Grünfutterflächen bewachsen sind, können zu Dauergrünland werden und ihren Ackerstatus verlieren. Durch aktive Maßnahmen kann jedoch die Dauergrünlandwerdung unterbrochen werden.
 

Dauergrünlandwerdung

Wird auf einer Ackerflache fünf Jahre lang in Folge Ackerfutter (Kleegras, Wechselwiese) beantragt, wird die betroffene Fläche im sechsten Jahr zu Grünland, wenn keine aktive Bestandsänderung durchgeführt wird. Die Dauergrünlandwerdung wird mit dem Anbau einer Ackerkultur (z.B. Mais, Getreide, Soja, etc.) unterbrochen. Klee und Luzerne in Reinsaat werden ebenfalls als Ackerkultur anerkannt und gelten als aktive Bestandsänderung. Die beiden Hülsenfrüchtler müssen dabei mit einer Mindestsaatstarke von 20-40 kg/ha angebaut werden. Weist der Bestand trotz Reinsaat zwischen 10-40% Gräseranteil auf, ist die Schlagnutzungsart Kleegras mit dem Code LRS (Leguminosenreinsaat) im MFA beantragbar und wird als Ackerkultur gewertet. Kleegrasmischungen (Mischung mit Grassamen) und andere Schlagnutzungsarten wie Wechselwiese, Kleegras, Futtergräser und sonstiges Feldfutter, Grünbrachen und Bienentrachtbrachen unterbrechen die Dauergrünlandwerdung nicht.

Einsaat-Technik

Die Einsaat-Technik ist nicht entscheidend für den Erhalt des Ackerstatus. Kommt es allerdings zu einem witterungsbedingten Nichtaufkommen von Reinsaaten (Klee oder Luzerne), kann die Einsaat im nächsten MFA wiederholt werden.

Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle wird empfohlen, Saatgutbelege, Maschinenringrechnungen, etc. als Dokumentation und Nachweis aufzubewahren.

Weitere Informationen unter www.ama.at oder unter www.ktn.lko.at

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