Die Covid-19-Investitionsprämie

Herausfordernde Zeiten erfordern rasche und wirksame Maßnahmen. Die Covid-19-Investitionsprämie soll Unternehmen einen Anreiz für unternehmerische Neuinvestitionen mit besonderem Schwerpunkt auf Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit geben. Zudem soll ein Beitrag zur Sicherung von Betriebsstätten, die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich ermöglicht werden.
Auch du kannst davon profitieren und somit auch dein landwirtschaftlicher Betrieb! 
Willst du in deinen Betrieb investieren? Handelt es sich bei der Investition um eine, die der Digitalisierung, der Ökologisierung, dem Klimaschutz oder der Gesundheit dient? 
Dann kommt wahrscheinlich auch für dich diese Investitionsprämie in Frage. 

Wir geben dir hier einen Überblick, was es zu beachten gilt: 

Förderungsfähig sind Unternehmen, unabhängig von der Größe und Branche, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

Was sind förderungsfähige Investitionen?
Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden. Mit den Investitionen darf nicht vor dem 01.08.2020 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Weiters muss mit der Investition jedenfalls vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderungshöhe beträgt generell 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit. 
Die Covid-19-Investitionsprämie ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.

Dabei gelten folgende Grenzen für förderungsfähige Neuinvestitionen pro Unternehmen bzw. pro Konzern:
Untergrenze:

Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.
Obergrenze:
Das maximal förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen.)

Wie kommst du zur Covid-19-Investitionsprämie und wann wird der Zuschuss ausbezahlt?
Antragstellung:
Ab 01.09.2020 bis inkl. 28.02.2021 im aws Fördermanager.
Abrechnung:
Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
Auszahlung:
Der Zuschuss wird nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung unmittelbar ausbezahlt.