Winterdienst: Abgesichert im Einsatz

Schneeräumen über den Maschinenring bringt rechtliche Sicherheit für Landwirtinnen und Landwirte

Herbstliche Temperaturen draußen, Vorbereitungen für die neue Winterdienstsaison drinnen. Das Team vom Maschinenring bereitet sich bereits für die kalte Jahreszeit vor, neben der Zusammenstellung der Winterdiensttrupps werden auch alle Details der verschiedenen Aufträge geregelt. Zuverdienst durch Winterdienst beim Maschinenring bringt Landwirtinnen und Landwirten eine attraktive Möglichkeit, die Winterzeit zu nutzen. Worauf es rechtlich ankommt, darf nicht unterschätzt werden. Im folgenden Beitrag gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen und alle Infos, warum eine Anstellung beim Maschinenring rechtliche Sicherheit bringt.

 

Wo darf ich als Landwirt Schnee räumen?

Die geltenden Bestimmungen des Gewerberechts erlauben Landwirtinnen und Landwirten, die Schneeräumung und den Streudienst auf Verkehrsflächen (Straßen, Wegen und dergleichen) durchzuführen, wenn diese hauptsächlich der Erschließung landwirtschaftlich genutzter Grundflächen dienen. 

Was ist mit Zufahrten zu Firmen- und Privatgebäuden?

Weder Zufahrten zu Firmen und Privatgebäuden noch Durchzugsstraßen dürfen im Rahmen der  Landwirtschaft geräumt oder betreut werden.

Was passiert Landwirten ohne Gewerbeberechtigung beim Schneeräumen und Streuen?

Der Unfallversicherungsschutz ist eingeschränkt, Verwaltungsstrafen wegen unbefugter Gewerbeausübung und finanzielle Risiken infolge eines Schadens sind mögliche Konsequenzen. Aber auch Sanktionen seitens des Finanzamtes sind möglich.

Wie läuft der Winterdienst über den Maschinenring ab?

Die Abrechnung und die Auszahlung stehen im Folgemonat des Einsatzes an. Das finanzielle Ausfallrisiko, wenn Auftraggeber nicht zahlen, übernimmt der Maschinenring.

Was passiert im Schadensfall, wenn ich Winterdienstleister für den Maschinenring bin?

Der Maschinenring haftet als Auftraggeber und Dienstgeber für die ordnungsgemäße Durchführung durch die eingesetzten Dienstnehmer.

Wie bin ich beim Maschinenring als Winterdienstleister gemeldet?

Bei der gewerblichen Tätigkeit des Winterdienstes werden die Landwirte als Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse gemeldet, wodurch diese jedenfalls unfallversichert und bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze auch kranken- und pensionsversichert sind.

Wie schaut es mit der Haftung aus?

Passiert aufgrund unzureichender Räumung oder Streuung ein Schaden (Sach- oder Personenschaden), bietet der Maschinenring einen weitgehenden Versicherungsschutz. Der Winter birgt so einige Risiken, sowohl für Passanten und Verkehrsteilnehmer, die bei winterlichen Verhältnissen auf den Straßen unterwegs sind, als auch für diejenigen, die mit der Beseitigung der Gefahren beauftragt sind. Der Maschinenring verfügt als Unternehmen über alle Berechtigungen und sichert alle Winterdienstleister in mehrfacher Hinsicht ab.

Die Ansprechpartner bei den Tiroler Maschinenringen informieren zu allen Details und Einsatzmöglichkeiten im Bereich Winterdienst:
059060 700 oder www.maschinenring.tirol