Gülle gezielt einsetzen: Förderungen nutzen

Der Maschinenring stellt seinen Mitgliedern landesweit moderne und passende Gülletechnik zur Verfügung. Gülle ist gerade in Zeiten von explodierenden Düngerpreisen ein kostengünstiger und wirksamer Dünger, der natürliche Nährstoffkreisläufe am landwirtschaftlichen Betrieb schließt. Gülle, mittels moderner, leistungsfähiger Technik fach- und bedarfsgerecht eingesetzt, sorgt für eine bessere Nährstoffausnützung und trägt damit zu mehr und besserem Grundfutter bei. 

Gleichzeitig können bei bodennaher Ablage Einflüsse auf Umwelt und Nachbarschaft minimiert werden – so können Ammoniakemission beim Einsatz von Schleppschuhverteilern im Vergleich zu Pralltellern um mehr als 50 % reduziert werden. Der Maschinenring ermöglicht mit Leih- und Gemeinschaftsmaschinen den Einsatz dieser spezialisierten Technik zur bodennahen Ausbringung und senkt durch die überbetriebliche Nutzung die Kostenbelastung.

 Im neuen ÖPUL-Programm „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle und Gülleseparation“ wird zudem der Mehraufwand attraktiv abgegolten. Zu beachten sind die zeitgerechte Beantragung dieser Maßnahmen im Rahmen des aktuellen Mehrfachantrages.

Bodennahe Ausbringung und Separierung werden gefördert

Die bodennahe Ausbringung wird gemäß ÖPUL 2023 bis maximal 50 m³ flüssigem Wirtschaftsdünger und Biogasgülle pro Hektar düngungswürdiger Acker- und Grünlandfläche gefördert. Beim Schleppschlauch sind es € 1,0/m³, beim Schleppschuh € 1,4/m³, beim Gülleinjektionsverfahren € 1,6/m³. Die Prämienbegrenzung berechnet sich nach der düngungswürdigen und nicht nach der gedüngten Fläche sowie aus der Summe der Acker- und Grünlandflächen mit Stickstoffdüngebedarf gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung.
Leguminosenreinbestände (Sojabohnen, Erbsen, Ackerbohnen, Klee etc.) und Flächen mit gänzlichem Düngeverbot sind keine düngungswürdigen Flächen im Sinne dieser Maßnahme. Zusätzlich wird auch die Gülleseparierung bis max. 20 m³ je Rinder-GVE und Jahr mit € 1,4/m³ gefördert. Die GVE werden aus der Rinderdatenbank ermittelt und unabhängig vom Aufstallungssystem berechnet. Der am Betrieb durch Rinderhaltung angefallene flüssige Wirtschaftsdünger muss mittels entsprechender mechanischer Einrichtungen (z. B. Siebschnecke, Siebrolle, Zentrifuge) in eine feste und in eine flüssige Phase getrennt werden. Es muss nicht die gesamte am Betrieb anfallende Rindergülle separiert werden, förderbar sind jedoch nur die tatsächlich separierten Mengen. Weiters ist die Gülleseparation nicht mit der bodennahen Ausbringung verknüpft – die Ausbringung kann auch mit herkömmlicher Technik erfolgen.

Aufzeichnung bis 30. November einreichen

Über die Menge des separierten flüssigen Wirtschaftsdüngers sowie zur bodennah ausgebrachten Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers sind Aufzeichnungen zu führen, die mit der Maschinenring-Abrechnung abgedeckt sind. Die Maßnahme kann jährlich beantragt werden, die entsprechenden Mengen an bodennah ausgebrachter und/oder separierter Gülle müssen

 bis 30. November des Förderjahres in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages gemeldet werden. Die Maßnahme verlängert sich automatisch, wenn sie nicht abgemeldet wird. Wird in einem Förderjahr keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder die Gülleseparierung beantragt, erlischt die Verpflichtung für diese Maßnahme.

Maschinenring vermittelt und setzt ein

In den letzten zwei Jahren wurden in Tirol über den Maschinenring mehrere Güllegemeinschaften gegründet sowie Leihmaschinen für den überbetrieblichen Einsatz angeschafft. Zudem werden Schleppschuhfässer und eine Gülleverschlauchung mittels Vermietung und im überbetrieblichen Einsatz angeboten. Stationswarte schulen die Nutzer vor dem Ersteinsatz ein und warten die Geräte. Profidienstleister sind für die Komplettdienstleistung mit schlagkräftiger Technik im Einsatz. Für die Separation stehen zukünftig
tirolweit drei mobile Separatoren zur Verfügung. Für die Tourenplanung ist eine zeitgerechte Anmeldung beim örtlichen Maschinenring notwendig. Die Abrechnungsunterlagen des Maschinenring entsprechen den erforderlichen Nachweisen für die Förderabwicklung.

Vorteile:
- optimaler Nährstoffeinsatz
- mehr und besseres Grundfutter
- klimafreundlich und klimaschonend
- kostengünstig und effizient
- Image und Akzeptanz