Härtefallregelung - Interview

Margret Geirhofer, Mario Gugler

Egal ob Unfall oder Erkrankung – ein Arbeitsausfall am eigenen Betrieb führt nicht nur zu persönlichen und familiären, sondern im Extremfall auch zu existenziellen, betrieblichen Problemen. Mit der Härtefallregelung des Landes Niederösterreich kann geholfen werden. Im Zuge eines Arbeitsausfalls, der länger als zwei Monate andauert, kann zusätzlich zur sozialen Betriebshilfe der SVB um einen Zuschuss beim Land Niederösterreich angesucht werden. Dadurch soll der finanzielle Aufwand für die aktive Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebes, der durch den Einsatz von Vertretungsdiensten entsteht, gemildert werden. Man spricht von der sogenannten Härtefallregelung.
Wenn es mich trifft: Was tue ich? Wo beantrage ich Hilfe? Wie lange dauert die Abwicklung? Wir haben mit Mario Gugler, Landwirt im Mostviertel, gesprochen: Nach einem Lendenwirbelkörperbruch wandte er sich an Margareta Geirhofer vom Maschinenring Mostviertel West.

 

Kannst du uns bitte etwas über deine Landwirtschaft und familiäre Situation erzählen?
Ich bin verheiratet, habe mittlerweile drei Kinder (zwei Buben mit 9 und 11 Jahren; das Baby – auch ein Bub – ist jetzt 10 Wochen alt). Meine Frau Manuela ist Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester in St. Pölten und derzeit in Karenz. Sie unterstützt mich zum Teil bei der Stallarbeit, wenn es nötig ist. Hauptberuflich bin ich seit meinem 18. Lebensjahr selbstständiger Landwirt, mache aber teilweise auch Arbeitseinsätze über den Maschinenring. Ich habe einen Mutterkuhbetrieb mit derzeit 29 Kühen, einen Charolaie Zuchtstier und Kälbermast für 42 Jungtiere. Außerdem mäste ich ca. 15.000 Hühner für einen österreichischen Hühnerfleischproduzenten.

 

Mario, was genau ist passiert, dass du die Härtefallregelung des Landes NÖ in Anspruch genommen hast?
Am 1. Februar 2017 wollte ich mit dem Futtermischwagen Stroh für die Kälberschlupfeinstreu zerkleinern. Da mein Frontlader Traktor zur Reparatur war, beförderte ich den Strohballen ausnahmsweise mit dem Stapler statt mit der Frontladerschaufel. Da ich am Stapler nur die Palettengabel zur Verfügung hatte, musste ich auf den Mischwagen klettern, um die Schnüre zu entfernen. Der Vierkantstrohballen ragte allerdings über den Mischwagenrand hinaus – als ich die seitlichen Schnüre entfernte, fiel plötzlich eine Menge Stroh auf mich herunter. Ich erschrak – und anstatt mich festzuhalten, sprang ich im Affekt auf die Seite. Eine falsche Entscheidung mit schweren Folgen: Ich rutschte aus, stürzte ca. 2 Meter tief, landete auf einer zusammengefahrenen Eisfläche und konnte mich nicht mehr bewegen.

 

Das klingt furchtbar. Wer hat dir geholfen?
Etwa 15 Meter von mir entfernt stand mein Sohn Tobias, der mich schreien hörte und sofort zu Hilfe eilte. Er half mir auf die Beine und trotz der starken Schmerzen versuchte ich, meine Arbeit fertig zu machen – weil ich am Betrieb der einzige war, der sich mit dem Mischwagen auskannte. In den Ställen halfen mir meine beiden Söhne Niklas und Tobias. Aufgrund der anhaltenden und immer stärker werdenden Schmerzen fuhr mich meine Frau Manuela, die zu dieser Zeit gerade schwanger war, nach der Stallarbeit ins Krankenkaus. Ich wurde über Nacht stationär aufgenommen, jedoch schon am nächsten Tag wegen Platzmangels wieder nach Hause geschickt...

 

Wie lautete die Diagnose?
"Impressionsfraktur des Lendenwirbelkörpers 1 mit Absprengung der Vorderkante. ... Fraktur der Processi transversi beidsiets des Lendenwirbelkörper 1 ...".

 

Da gehen einem schon viele Dinge durch den Kopf – wie eben zum Beispiel „Wie schaffen wir das jetzt?”, oder?
Ganz genau! Deshalb rief ich am Abend beim Maschinenring an und fragte nach, ob er irgendetwas für mich tun könnte.

 

Das heißt, du wusstest vorab über die soziale Betriebshilfe Bescheid?
Ja, das wusste ich. Margret von meinem Maschinenring kümmerte sich um alles, erklärte mir ganz genau, was zu tun ist, welche Formulare ich ausfüllen muss, welche Details zu beachten sind. In der ersten Woche übernahm meine Frau gemeinsam mit den beiden Buben den Großteil der Landwirtschaft – sie konnten super mithelfen, weil noch Schulferien waren. Ab der zweiten Woche war bereits ein Betriebshelfer bei uns am Hof im Einsatz.

 

Du sagst, ab der zweiten Woche war ein Betriebshelfer vor Ort. Findest du das rechtzeitig?
Normalerweise wird sofort ein Betriebshelfer organisiert, der im Notfall auch schon am selben Tag  an Ort und Stelle sein kann. Für uns war es aber so abgesprochen, dass in der ersten Woche meine Familie die Arbeiten übernimmt. Ich fragte einen guten Bekannten, ob er als Betriebshelfer einspringen könne, empfahl ihn dem Maschinenring, sprach mit Margret über ihn, und sie klärte den Rest ab. Ich bin wirklich dankbar für ihre Hilfe – das war echt unkompliziert und flott.

 

Mario Gugler stellte den Unfall für uns nochmals nach (ohne Sturz vom Mischwagen natürlich...!)

Aufladen des Strohballens mit Stapler statt Frontladerschaufel ...

 

... Aufstieg auf den Mischwagen ...

 

... sieht nicht gerade nach sicherem Stand aus ...

 

... Aufschneiden des Strohballens.

Eine Reihe von ungünstigen Umständen führte zu Marios Arbeitsunfall.

 

Förderungsvoraussetzungen Härtefallregelung

  • Arbeitsausfall oder Erkrankung mit einer Einsatzdauer der Aushilfe von mind. 2 Monaten
  • Die Betriebshilfe muss den Einsatzvoraussetzungen der sozialen Betriebshilfe entsprechen

Art und Höhe der Förderung

  • € 4,00 je anerkannter Einsatzstunde, maximal für 280 Stunden jährlich
  • Die Unterstützungsdauer ist auf insgesamt drei Monate pro Jahr und Beihilfeempfänger begrenzt
  • Förderungsbeträge unter 50 € werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht ausbezahlt

Förderabwicklung

  • Nach erfolgter Abrechnung der sozialen Betriebshilfe durch die SVB kann der Zuschuss für die Härtefallregelung des Landes NÖ beantragt werden.
  • Antragstellung über deinen lokalen Maschinenring
  • Der Antrag für die Härtefallregelung muss innerhalb von sechs Monaten nach Einsatzende des Betriebshelfers bei der Landwirtschaftskammer eingelangt sein.
  • Die Förderbewilligung erteilt die Landwirtschaftskammer NÖ, die auszahlende Stelle ist das Land Niederösterreich.

 

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