Futterknappheit durch Vertragsanbau vorbeugen

Mit dem Konzept der „Maschinenring Grundfutterabsicherung“ können Krisenzeiten in der Futterversorgung gemildert werden. Der Feldfutterbau auf Vertragsbasis soll die Solidarität der Bauern in einem ordentlichen Rahmen regeln und Vorteile für Grünland- und Ackerbaubetriebe bringen.

Das verstärkte Auftreten von Dürreperioden verursacht immer wieder Ernteausfälle und führt somit zu Engpässen in der Grundfutterversorgung. Zusätzlich verschärft die Engerlingproblematik die Situation, weil sich die Befallsgebiete ausdehnen und neben dem Maikäfer auch zunehmend Junikäfer-Engerlinge Schäden im Grünland verursachen. Ziel der Grundfutterabsicherung ist daher, eine Entlastung der betriebseigenen Futterflächen in Krisenzeiten zu ermöglichen. Duch eine Kooperation mit Betrieben in nicht typischen Feldfutterbau-Regionen (Ackerbaugebiet) auf Vertragsbasis kann der Druck von den eigenen Futterflächen genommen werden. 

Wie funktioniert die Maschinenring Grundfutterabsicherung?

Nach der Getreideernte und Abfuhr des Strohs im Ackerbaugebiet (evtl. Verkauf direkt an den Grünlandbetrieb) werden die Stoppeln gemäht oder gemulcht. Der Ackerbaubetrieb baut anschließend Feldfutter für den viehhaltenden Betrieb an. Auf sauberen Getreidefeldern mit geringem Unkrautdruck empfiehlt sich in den Sommermonaten die Mulchsaat, da sie wasserschonend ist (Pflugfurche kostet 50 mm Niederschlag). Bei zeitiger Aussaat der Zwischenfrucht nach der Getreideernte sind noch zwei ordentliche Schnitte möglich. Die Auswahl des Saatgutes und der Düngestrategie wird vorab vertraglich festgelegt. Auch der Preis wird im Vorhinein fixiert. Im Preis müssen auf jeden Fall die Kosten der Bestandesführung und der eingesetzten Betriebsmittel durch den Grünlandbetrieb abgegolten werden. Zusätzlich ist eine Entschädigung für die Bereitstellung der Fläche zu leisten. Auch ein Nährstoffaustausch über Wirtschaftsdünger (v.a. bei Biobetrieben) ist bei geringer räumlicher Distanz zwischen den Betrieben denkbar. Die inhaltliche Vertragsgestaltung obliegt aber den beiden Partnerbetrieben (siehe Abbildung 1). 

Die Funktion des Maschinenring besteht in

  • der Vermittlung der Betriebe
  • der formalen Vertragsgestaltung und
  • der Unterstützung bei der Organisation der Erntekette

Interessenten werden nach dem Anmeldedatum gereiht. Eine Anmeldung ist bis spätestens 20. Juli beim örtlichen Maschinenring möglich. Je früher man sich beim Maschinenring meldet, desto besser ist die Planbarkeit und die Chance, einen Kooperationspartner zu bekommen. Immerhin ist eine Aussaat des Zwischenfruchtfutters nach der Wintergerstenernte in Gunstlagen bereits Ende Juni möglich. 

Abbildung 1: Der Vertrag wird direkt zwischen den Kooperationspartnern geschlossen. Der Maschinenring übernimmt die Vermittlungsfunktion und unterstützt in der praktischen Abwicklung.

Abbildung 2: Mechanische Engerlingsbekämpfung: Neben der Dürre sorgt auch der Engerling immer öfter für Ertragsausfälle.

 

Worauf ist zu achten?

Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ sind die Anzahl der Mischungspartner und die Termine der spätesten Aussaat bzw. des frühestmöglichen Umbruchs zu beachten. Außerdem sind die Düngerhöchstgrenzen für den Zwischenfruchtanbaueinzuhalten: • mit Leguminosen: max. 40 kg/ha (Grundwassergebiet 2020: 35 kg/ha) • ohne Leguminosen: max. 80 kg/ha (Grundwassergebiet 2020: 70 kg/ha) Während des Begrünungszeitraums ist keine Stickstoff-Mineraldüngung erlaubt. Leguminosen-Mischungen sind daher für den Zwischenfrucht-Futterbau auf reinen Marktfruchtbetrieben ideal geeignet. Der Einsatz von Wirtschaftsdünger ist jederzeit möglich. In Tabelle 1 sind mögliche Begrünungskulturen bzw. -mischungen zur Futternutzung aufgelistet. 

Tabelle 1: Beispielhafte Aufzählung geeigneter Feldfutter-Mischungen bzw. -kulturen bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Zwischenfruchtanbau“.

 

Vorräte für Krisenzeiten schaffen

Mit diesem System können auch wieder Futtervorräte angelegt werden, um auf Mangelsituationen durch Extremwetterereignisse besser vorbereitet zu sein. Bei entsprechender Planung (z.B. Maikäferengerling: Hauptschäden in den Hauptfraßjahren usw.) kann auf mögliche Grundfuttermangelsituationen durchaus auch schon im Vorhinein reagiert werden. Die Maschinenring Grundfutterabsicherung ist dazu ein geeignetes Werkzeug in der Grundfutterversorgung „wieder nach vorne zu kommen“ und dadurch auf Ausfälle besser vorbereitet zu sein. Die Kooperationspartnerschaft zwischen den Betrieben kann aber nur funktionieren, wenn beide Seiten einen Nutzen daraus ziehen (oder zumindest keinen Nachteil erleiden !) In Tabelle 2 sind die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente für die Partnerbetriebe dargestellt. 

Tabelle 2: Die Vor- und Nachteile der Maschinenring Grundfutterabsicherung zusammengefasst.

 

Nähere Informationen bei deinem örtlichen Maschinenring!