Arbeiten über den Maschinenring: gut abgesichert mit der MR-Unfallversicherung

In der Landwirtschaft liegt immer viel Arbeit an und zusätzliche Hände sind stets gefragt. Aber was passiert im Falle eines Unfalles während der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe? Über den Maschinenring im Einsatz, sind MR Mitglieder jedenfalls bestens abgesichert.

Von der landwirtschaftlichen Bauaushilfe und der Betriebshilfe profitieren nicht nur die Einsatzbetriebe, sondern der flexible Zuverdienst ist auch für die Bau- und Betriebshelfer sehr attraktiv. Gerade Hofübernehmer können hier andere Betriebe und Tätigkeiten kennenlernen, wichtige Erfahrungen sammeln und Ideen für den eigenen Betrieb mitnehmen. Außerdem sind sie während ihres Einsatzes über den Maschinenring zusätzlich unfallversichert. Denn wo gearbeitet wird, da kann leider auch etwas passieren. Im Falle eines Falles übernimmt die Versicherung zum Beispiel ein Taggeld von Euro 30.-/Tag, die Kosten für Rettungs- und Bergungskosten und garantiert unter anderem eine Versicherungssumme bei Invalidität bis zu Euro 100.000,-. Noch dazu sind Agrardienstleister über den Maschinenring umfassend Haftpflichtversichert.

 

Christian Egger, Unterebenbauer in Großarl, nach seiner Verletzung während der landwirtschaftlichen Bauaushilfe:

"Bei einem Arbeitsunfall habe ich mir letztes Jahr die Schulter gebrochen. 6 Wochen Krankenstand inklusive einer Ruhigstellung des betroffenen Armes waren zur Genesung notwendig. Dank des Taggeldes in Höhe von knapp € 1.000 über die Maschinenring-Unfallversicherung konnte der Gehaltsausfall während dieser Zeit zumindest teilweise kompensiert werden. Die Meldung an die Versicherung hat der Ring übernommen, sehr unkompliziert und unbürokratisch – wirklich eine tolle Sache und für mich als Betroffener eine große Unterstützung."

Maschinenring-Mitglieder sind seit 1.1.2017 bei Einsätzen, die vom Maschinenring vermittelt bzw. abgerechnet werden, zusätzlich unfallversichert. Zu den versicherten Leistungen zählen Dauerinvalidität infolge eines Unfalles, Unfalltod, sowie Unfälle auf direktem Hin- und Rückweg zum Einsatzort. Ausgeschlossen von Versicherungsleistungen sind Unfälle, die der Versicherte infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner psychischen und physischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder andere Medikamente erleidet. Bei Dauerinvalidität ist die fachärztliche Begutachtung nach einem definierten Zeitraum erforderlich. Bei allen Versicherungsleistungen ergeht die Auszahlung an die geschädigte Person, bei Tod durch Unfall an die Erben. Bei Einsätzen die nicht über den Maschi- nenring vermittelt, jedoch über den Maschinenring abgerechnet werden, ist eine Meldung über den Einsatz vor Einsatzbeginn an das regionale Maschi- nenringbüro verpflichtend.