45. GENERALVERSAMMLUNG DES MASCHINENRING PONGAU

Wir laden alle Mitglieder, Freunde, die bäuerliche Jugend und auch ausdrücklich alle Bäuerinnen herzlich zur 45. Generalversammlung des Maschinenring Pongau ein.

Mittwoch, 21. März 2018, 19:30 Uhr
Gasthof Post in Bischofshofen

Maschinenring Pongau

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Tätigkeitsbericht
3. Kassabericht
4. Antrag auf Entlastung des Vorstandes und des Kassiers
5. Grußworte
6. Allfälliges

Impulsvortrag von Mag. Gabriel Schandl aus Salzburg:
„Veränderung als einzige Konstante – Chancen-Denken“

Veränderungsbereitschaft und Chancen- statt Problem-Denken sind heute zentrale Erfolgsfaktoren, auch und besonders für die Landwirtschaft. Mit Verantwortung in eine neue, zum Teil ungewisse Zukunft zu gehen, ist eine große Herausforderung aber auch Chance. Ängste sind zum Teil berechtigt, sollten aber nicht davon abhalten, neugierig zu beobachten, zu prüfen und sinnvolle Entwicklungen unserer Zeit selbst auszuprobieren und umzusetzen. Dazu möchte und wird dieser Vortrag ermutigen.

Mag. Gabriel Schandl begleitete die Maschinenring-Funktionäre des MR Pongau bereits vor einigen Jahren bei ihrer Entscheidungsfindung zum Wohle ihrer Mitglieder. (https://www.gabrielschandl.com/home)

Im Anschluss sind alle Teilnehmer zu einer Würsteljause und gemütlichem Beisammensein eingeladen!

 

Auf zahlreiche Teilnahme freuen sich der Vereinsgeschäftsführer
Jakob Saller und der Obmann Titus Pfunner.

Maschinenring Pongau

 

Zur Beschlussfassung der Vollversammlung ist die Anwesenheit von 20 % der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Trifft dies zur festgesetzten Stunde nicht zu, so tritt die Vollversammlung eine halbe Stunde später um 20:00 Uhr zusammen und ist dann bei jeder Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.

Anträge an die Generalversammlung können von ordentlichen und  außerordentlichen Mitgliedern eingebracht werden und müssen – außer im Falle der Einbringung von Wahlvorschlägen bei Neuwahlen – von mindestens 10 ordentlichen Mitgliedern unterstützt werden. Anträge sind dem Obmann längstens bis 7 Tage vor der Generalversammlung schriftlich zu überreichen. Nicht zeitgerecht eingebrachte Anträge werden der nächsten Generalversammlung zugewiesen.