Wiederkehrende Prüfung - Forstkräne (Forstkranwagen) u. Hallenkräne 2024

Kranwagenüberprüfung

Die verpflichtende, wiederkehrende Überprüfung nach §8 Arbeitsmittelverordnung, von der auch Forstkräne (Forstkranwagen), Hallenkräne
(Heukräne), automatische Tore, Hubstapler, Teleskoplader, Hubgerüste, usw. betroffen sind, findet heuer am Mittwoch 27. März und Donnerstag 28. März 2024 in unserm Ringgebiet statt. 

Bei Bedarf schnell in den MR-Büros des Maschinenring Region Innviertel, unter Tel.: 05 9060 463 anmelden!