Wiederkehrende Prüfung - Forstkräne (Forstkranwagen) u. Hallenkräne 2023

Die verpflichtende, wiederkehrende Überprüfung nach §8 Arbeitsmittelverordnung, von der auch Forstkräne (Forstkranwagen), Hallenkräne
(Heukräne), automatische Tore, Hubstapler, Teleskoplader, Hubgerüste, usw. betroffen sind, findet heuer am Mittwoch 22. März und Donnerstag 23. März 2023 in unserm Ringgebiet statt.
Bei Bedarf schnell in den MR-Büros des Maschinenring Region Innviertel, unter Tel.: 05 9060 463 anmelden!