Neue Regelung im Pflanzenschutz

Seit 1. 1. 2015 dürfen nur mehr Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Registernummer verwendet werden, erkennbar an der Bezeichnung „Amtl.Pfl.Reg.Nr.“. Unter die Anwendung fällt auch das Lagern der Produkte. Hintergrund dazu ist, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wieder nationale Angelegenheit ist.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur von sachkundigen Personen verwendet werden. Der schon von vielen Landwirten beantragte Sachkundeausweis im Scheckkartenformat ist ab 26.11.2015 auch notwendig, um Pflanzenschutzmittel kaufen zu können (ausgenommen sind Produkte für den Hobby-Bereich, für die Anwendung dieser Produkte ist jedoch auch ein 5-stündiger Kurs erforderlich).

Detaillierte Antworten erhältst Du bei Deinem regionalen Ring.

Pflanzenschutz