Neuerungen in der Sozialen Betriebshilfe

Der Vorstand der SVB hat Ende Juni die Richtlinien zur Sozialen Betriebshilfe geändert. Diese Änderungen sind mit 01.07.2017 in Kraft getreten und gelten für alle Einsätze, also auch solche, die zum genannten Stichtag bereits laufen.

 

Die Änderungen im Überblick:

Erhöhung des Kostenzuschusses für Betriebshilfe

Der Stundensatz beträgt nun € 9,50 anstelle von € 8,00. Darüber hinaus werden 80 % der anerkannten Gesamtkosten erstattet  (bisher 75 %).

Einsatzgrund: Tod von Lebensgefährten

Beim Einsatzgrund Tod besteht nun auch ein Anspruch der/des betriebsführenden Lebensgefährtin/Lebensgefährten. Das Ziel ist die Erhaltung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Unter Betriebsfortführung durch die/den Lebensgefährtin/Lebensgefährten versteht die SVB, dass die/der Lebensgefährtin/Lebensgefährte entweder selbst Erbin/Erbe des Betriebes ist oder von den Erben (Kinder) den Betrieb pachtet. Voraussetzung ist in beiden Varianten, dass mit der/dem Verstorbenem zu deren/dessen Todeszeitpunkt seit 10 Monaten eine aufrechte Hausgemeinschaft bestanden hat.

Einsätze an Sonn- und Feiertagen

Nun werden auch Ernte- bzw. Außenwirtschafts-Arbeiten an Sonn- und Feiertagen abgegolten. Voraussetzung für die Anerkennung solcher Einsätze ist,

  • dass sie witterungsbedingt notwendig sind,

  • dass ein qualifizierter Helfer aufgrund der Technisierung notwendig ist und

  • dass der Einsatz von Maschinen wirtschaftlich ist.

Die Mitarbeit familieneigener Arbeitskräfte ist nicht mehr länger erforderlich.

Qualifikations-Anforderungen

Es besteht nun auch die Möglichkeit, Gewerbetreibende für die Soziale Betriebshilfe einzusetzen, die das freie Gewerbe der Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bzw. Holzarbeiten ausüben. Eine Spezialausbildung oder besondere Fähigkeiten sind nicht mehr nötig.

Darüber hinaus ist es möglich, Dienstnehmer einzusetzen. Wenn diese keine Landwirte sind, so kommt dem Maschinenring die Aufgabe der Schulung zu. Auch hier sind ab sofort weder eine Spezialausbildung noch besondere Fähigkeiten notwendig.

Bekenntnis zur Sozialen Betriebshilfe

Die SVB bekennt sich klar zum Vorrang der Nachbarschaftshilfe. Denn die Soziale Betriebshilfe ist im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nicht nur die ökonomisch beste Lösung für den Einsatzbetrieb, auch die bäuerliche Solidarität wird auf diese Weise hochgehalten.

Erhöhung des Tagsatzes für pauschale Betriebshilfe

Für die pauschale Abgeltung der Betriebshilfe ohne konkreten Nachweis für geleistete Einsätze wird der Tagsatz von € 30,00 auf € 34,00 erhöht und stellt für die Einsatzgründe „Krankheit“ und „Arbeitsunfall“ in Verbindung mit einer Behandlung im Krankenhaus eine rasche, einfache, wenn auch zeitlich begrenzte Leistungsmöglichkeit dar.