Güllebörse
Lagerraum für Wirtschaftsdünger und Überschüsse an Dünger sind immer wieder Thema in unserem Gebiet.
Wir Vermitteln über unsere Börse Lagerräume für Mist, Gülle und Jauche sowie auch bei Überschüssen Abnahmen durch andere Betriebe.
Speziell in schneereichen Jahren stehen Betriebe oft vor einem Lagerproblem. Hier schaffen wir Abhilfe!
Zur Information die Verbotszeiträume für Wirtschaftsdüngerausbringung (lt. Nitratrichtlinie Stand: 01.01.2018):
feste stickstoffhältige Düngemittel (Festmist, Kompost) auf Grünland und Wechselwiesen
30. November bis einschl. 15. Februar
flüssige stickstoffhältige Düngemittel (Gülle, Jauche) auf Grünland und Wechselwiesen
30. November bis einschl. 15. Februar
stickstoffhältige Düngemittel (Gülle, Jauche, Festmist) auf Ackerflächen mit angebauter Kultur
15. November bis einschl. 15. Februar
stickstoffhältige Düngemittel (Gülle, Jauche, Festmist) auf Ackerflächen ohne angebauter Kultur
15. Oktober bis einschl. 15. Februar
weitere Einschränkungen:
- durchgefrorener Boden
- wassergesättigter Boden
- schneebedeckter Boden