Impressum des Maschinenring Burgenland
Impressum
Impressum/Informationen nach § 5 ECG/Offenlegung betreffend die Internet-Seiten des Maschinenring Landesverband Burgenland
Medieninhaber/Redaktion/Herausgeber:
Maschinenring Landesverband Burgenland
Esterhaazystraße 15
7000 Eisenstadt
T +43 590 60 100
F +43 590 60 1900
Rechtsform: Verein, ZVR 755043985
UID: ATU 63989116
DVR 9385
Offenlegung gemäß § 25 MedienG:
Maschinenring Landesverband Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt
T +43 590 60 100
F +43 590 60 1900
Rechtsform: Verein, ZVR 755043985
UID: ATU 63989116
DVR 9385
Landesgeschäftsführer: DI Franz Reichardt
Landesobmann: Hans Peter Werderitsch
Vereinszweck
Zweck des Vereines ist der organisatorische Zusammenschluss aller im Bundesland Burgenland bestehenden Maschinenringe zur Koordinierung aller Bestrebungen zur Förderung des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft sowie der landwirtschaftlichen Betriebshilfe. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.
Der Zweck des Vereines soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
1. Intensivierung und Weiterentwicklung jeglicher zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit im Bundesland.
2. Wahrung der Interessen der Mitglieder auf wirtschaftlichem und rechtlichem Gebiet gegenüber Behörden und anderen Organisationen bzw. Institutionen – und zwar insbesondere in solchen Fällen, bei denen die Ausübung der Vereinstätigkeit berührt oder beeinflusst wird und langfristige Ziele erreicht werden können.
3. Rahmenbedingungen für eine gedeihliche Entwicklung aller Geschäftsbereiche (z.B. Entwicklung leistungsfähiger Strukturen)
4. Umsetzung österreichweit beschlossener verbindlicher Strategien.
5. Strategische Führung des „Unternehmensbereiches“ Maschinenring Agrar.
6. Gründung von bzw. Beteiligung an Kapital- und/oder rechtsfähigen Personengesellschaften sowie Erwerb etwaiger erforderlicher Gewerbeberechtigungen insbesondere zur Schaffung und Erschließung von Erwerbskombinationen im ländlichen Raum.
7. Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.
8. Schulung der Geschäftsführer, Mitarbeiter und Funktionäre der Mitglieder und der zugehörigen Organisationen, u. a. in Form von Informationen und Arbeitstagungen, Schulungsveranstaltungen, Exkursionen usw.;
9. Finanzielle Zuwendungen nach Maßgabe der Vereinsmittel.