Winterdienst gesucht? - Das Basispaket-Sicherheit im Überblick

  • Winterdienst Basispaket Sicherheit vom Maschinenring

Egal, ob Sie für Ihr Einfamilienhaus, Ihr Unternehmen samt Parkplatz oder die Verkehrsflächen einer ganzen Gemeinde nach dem passenden Partner für den Winterdienst gesucht haben – der Maschinenring wird Sie nicht enttäuschen. Mit unserem Basispaket Sicherheit bieten wir Einsteigern in die Welt der Maschinenring-Winterdienst-Services ein einfaches, aber dennoch schlagkräftiges Paket. Der Winter kann kommen.
 

Sicherheit für alle

Der inhaltliche Kern des „Basispakets-Sicherheit“ ist leicht erklärt. Wir übernehmen für Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen die Schneeräumung sowie Streuung auf allen Verkehrsflächen und Wegen. Die Räumung, in Intervallen von bis zu sechs Stunden, erfolgt maschinell, oder dort wo es aus Gründen der Zugänglichkeit oder wegen empfindlicher Oberflächen notwendig ist, auch manuell. Zur Streuung werden Salz oder Splitt eingesetzt, im Rahmen der Zusatzleistungen können auch alternative Taumittel ausgebracht werden. Wir führen weiters regelmäßige Kontrollfahrten durch und begehen die Liegenschaft vor und nach der Saison.

Der Maschinenring haftet für alle durchgeführten Arbeiten. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und Ihre Liegenschaft vom 1. November bis zum 31. März schnee- und eisfrei.
 

Die Leistungen des Basispakets Sicherheit im Überblick

  • maschinelle Schneeräumung
  • manuelle Schneeräumung
  • Salzstreuung
  • Splittstreuung
  • Personal- und Maschinenbereitschaft
  • Kontrollfahrten
  • Übernahme der Haftung gem. § 93, Abs. 1
  • Begehung vor und nach der Saison
  • Leistungszeitraum: 1. November bis 31. März
  • Intervall bis zu 6 Stunden
  • Erstbetreuung nach 4 bis 6 Stunden nach Belagsbildung

Weiters sind folgende Leistungen optional zubuchbar:

  • Endkehrung und Entsorgung des aufgebrachten Streumaterials am Saisonende
  • Ausbringung alternativer Taumittel
  • Abschaufeln der Dächer
  • Abtransport der Schneemengen
  • individuelle Ausdehnung des Leistungszeitraums