Zuverdienst & Sicherheit
Kärntenweit betreut der Maschinenring rund 2.000 Objekte im Winterdienst und hält diese schnee- und eisfrei. Bei außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten sind Landwirte vor verschiedene Herausforderungen gestellt. Seien es gewerberechtliche Überlegungen, versicherungsrechtliche Angelegenheiten oder Haftungsfragen - wir bieten Landwirten, die über den Maschinenring in den Winterdienst einsteigen die Möglichkeit, alle notwendigen Berechtigungen und Sicherheiten zu erfüllen.
Viele gewerbliche Winterdienstanbieter heuern Landwirte mit lukrativen Beträgen für Winterdiensttätigkeiten an. Die meisten dieser Winterdienstfirmen beschäftigt Landwirte auf Werkvertragsbasis. Sie schließen mit den Landwirten für ein und dieselbe Tätigkeit sowohl freie Dienstverträge als auch Werkverträge ab. Bei Unfällen oder Schadensfällen bleibt der Landwirt übrig, da als Subunternehmer ausschließlich er haftet. Jeder Bauer muss bei solchen Beschäftigungsformen ein Gewerbe anmelden und unternehmerische Auflagen erfüllen.
MR-Service als Alternative
Landwirte, die bei ihrer Winterdiensttätigkeit eine finanzielle und rechtliche Absicherung haben wollen, nutzen den Maschinenring als Partner. Beim Winterdienst über die MR-Service Genossenschaft ist der Dienstnehmer für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Arbeiten verantwortlich. Gleichzeitig ist er selbst bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und kranken- sowie unfallversichert. Die MR-Service besitzt eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, die entstandene Folgeschäden abdeckt.
Im Einsatz für den Maschinenring - Winterdienstleister im Porträt