Für Mitglieder erreicht: Kostendeckel bei Betriebshilfe im Notfall ab 1.1.2024

Im Betriebshilfe-Notfall wird die Agrar-Fachkraft vom Land Oberösterreich, SVS und dem Solidaritätsfonds Maschinenring finanziert. Der Selbstbehalt für den Landwirt bleibt bei 8 Euro netto pro Stunde gedeckelt.

Wer profitiert?

Betriebsführer und Familienangehörige im selben Haushalt mit Arbeitskraftausfall bedingt durch Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Kur oder Tod. 

Wie nehme ich das Angebot in Anspruch?

Wichtig ist die sofortige Verständigung des Maschinenring-Büros, das den Betriebshilfeeinsatz organisiert. Auch die Antragsstellung an Land OÖ und SVS sowie die Abrechnung erfolgen über den Maschinenring.

Betriebshilfe in Oberösterreich: Die Neuregelung im Detail

In der Vergangenheit basierte die Betriebshilfe vorwiegend auf Landwirten im Nebenerwerb. Wegen der allgemein steigenden Arbeitsbelastung wurde es zunehmend schwieriger, genügend Landwirte für längerfristige Einsätze zu finden. Alternativ griff man auf Dienstnehmer mit höheren Lohnnebenkosten zurück. Der Zuschuss von Land Oberösterreich und SVS blieb jedoch gleich, die Kosten belasteten den Betrieb. Seit 1.1.2024 ist die Kostenübernahme stark vereinfacht, somit sinkt der bürokratische Aufwand erheblich. Das Land Oberösterreich trägt bei Einsatz der teureren Dienstnehmer während der ersten 90 Tage den Großteil der Kosten. Und: Egal, ob beim Betriebshilfe-Fall ein Dienstleister oder ein Dienstnehmer zum Einsatz kommt – der Selbstbehalt für den Landwirt ist mit 8 Euro netto gedeckelt. Diese Selbstbehaltshöhe ist bis 31. 12. 2028 vereinbart. 

Kostenaufteilung Stundensatz Dienstnehmer (Annahme 36 Euro)

Kostenaufteilung Stundensatz Dienstleister (max. 24 Euro)