Härtefallfonds Sägerundholz: Fotodokumentation bis 22.04.2020 erforderlich!

Betriebe, die auf Vertrags-Basis Sägerundholz erzeugten, das wegen der Covid-19-Maßnahmen nicht mehr abgeholt wird, können unter bestimmten Voraussetzungen Mittel aus dem Härtefallfonds beantragen.

Wichtig ist: Die Nichtabholung des Sägerundholzes ist durch zwei Fotos über den Lagerbestand mit Aufnahmedatum (erstes Foto vor dem 22. April 2020 und zweites Foto nach dem 15. Mai 2020) und der jeweiligen Grundstücksnummer zu belegen.

Mehr dazu auf der Website der Landwirtschaftskammer, der Antrag kann via eama.at eingereicht werden.

 

Die Frist ist abgelaufen.