Pensionsbezug und Möglichkeiten des Zuverdienstes
In der Pension weiterarbeiten? Früher hieß der Ruhestand für die meisten Pensionisten, tatsächlich zur Ruhe zu kommen und die private Freizeit zu genießen. Heute ist das anders: Viele fühlen sich noch zu aktiv und im Job verwurzelt, um sich nicht weiter zu engagieren. Sei es über ehrenamtliche Tätigkeiten oder auch den Verbleib als Teil- oder gar Vollzeitkraft im alten Job. Viele Menschen haben die Pension für sich neu definiert und bleiben länger im Arbeitsprozess. Wer dabei darauf achtet, im steuerrechtlichen Rahmen gut abgesichert zu sein, hat zusätzlich auch monetäre Vorteile.

Pensionsarten und ihre Besonderheiten
Wir unterscheiden verschiedene Pensionsarten, deren Anspruch an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft ist:
- Alterspension - Die klassische Variante, auf die jeder Erwerbstätige ab einem bestimmten Alter und nach erreichter Mindestversicherungszeit Anspruch hat.
Bei der Alterspension kann nebenbei jede Erwerbstätigkeit ohne betragliche Beschränkung ausgeübt werden. So ist zusätzlich zum Pensionsbezug die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs möglich oder es kann ein echtes Dienstverhältnis eingegangen werden. Die für diese Tätigkeiten eingezahlten Pensionsbeiträge werden dann im Rahmen eines besonderen Höherversicherungsbeitrages ausgezahlt. - Erwerbsunfähigkeitspension - Diese liegt vor, wenn eine selbst- oder unselbstständige Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Zwar ist auch neben einer Erwerbsunfähigkeitspension eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich möglich, die Einkünfte daraus dürfen aber nicht die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, und das monatliche Gesamteinkommen darf nicht höher als 1.283,29 Euro ausfallen.
Bleibt man im Rahmen, passt es. Ist man über diesen Summen, erfolgt eine stufenweise Anrechnung auf die bestehende Pension. Diese Anrechnung wird dann Teilpension genannt. Die Bewirtschaftung eines Betriebs mit einem Einheitswert von nicht mehr als 3.200 Euro ist möglich (Stand 2022). - Hacklerpension - Sie wird aufgrund von Schwerarbeit oder Langzeitversicherung zuerkannt.
Bei vorzeitiger Alterspension bei langer Versicherungsdauer fällt die Pension zur Gänze weg, sobald ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt wird. Eine Pflichtversicherung bei einer bäuerlichen Tätigkeit mit einem Einheitswert bis 2.400 Euro ist für diese Pensionsart aber nicht schädlich.
Auf weitere Varianten (wie etwa die Korridorpension) gehen wir hier nicht näher ein, alle Informationen dazu gibt es bei der SVS unter www.svs.at und im Bedarfsfall bei deinem Betreuer im Maschinenring.
Wichtig ist es, jede Aufnahme einer selbst- oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit mit Angabe des Umfangs, und danach auch jede Änderung eines Erwerbseinkommens, innerhalb von sieben Tagen bei der SVS zu melden.
Ausgleichszulage
Mit der Ausgleichszulage wird für Personen mit sehr geringer Pension ein Mindesteinkommen sichergestellt. Das verfügbare Gesamteinkommen wird mit dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag verglichen und durch die Zulage ergänzt. Für den Erhalt der Ausgleichszulage ist kein eigener Antrag notwendig. Achtung: Wird der Ausgleichszulagenrichtsatz durch ein zusätzliches Einkommen überschritten, fällt die Ausgleichszulage zur Gänze weg.