Entlastungshilfe - Urlaub ist wichtig für Sie und Ihre Familie!

  • Entlastungshilfe

Erlauben Sie sich Pausen und gönnen Sie sich Urlaubstage

Entlastungshilfe des Landes Niederösterreich:

In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer NÖ und den NÖ Maschinenringen sorgt sie für die nötige Aushilfe am Betrieb und eine finanzielle Unterstützung.

Ziele der Entlastungshilfe

  • Arbeitsentlastung der bäuerlichen Familie, um Zeit für körperliche und geistige Erholung zu schaffen
  • Steigerung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Mitglieder von bäuerlichen Familien
  • Nachhaltige Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Steigerung der Attraktrivität des bäuerlichen Berufs
  • Aufbau einer gesicherten Entlastungshilfe oder Einsatz einer Dorfhelferin und deren Vermittlung über den Maschinenring

Förderungsvoraussetzungen

  • Entlastungshilfe kann nur bei einem mindestens drei Tage dauernden Urlaub beansprucht werden (nicht bei Kur, das gehöre zur sozialen Betriebshilfe)
  • nur für aktive, bei der SVB pensionsversicherte Betriebsführer oder Betriebsleiter-Ehepaare
  • die Vermittlung und Verrechnung eines/r betriebsfremden, qualifizierten Betriebshelfers/in hat über den zuständigen Maschinenring zu erfolgen. DIe Betriebshelfer sind für die Zeit des Einsatzes über den Maschinenring unfall- und haftpflichtversichert. Der Einsatz einer Dorfhelferin erfolgt über das Land NÖ.

Höhe der Förderung

50% der nachgewiesenen Einsatzkosten (ohne Ust.) des Betriebshelfers/in, max. 60€ pro Tag und höchstens für 10 Tage je Kalenderjahr

Antragsstellung und Abwicklung

  • mindestens 10 Tage vor Urlaubsantritt, Einsatzanmeldung (auch telefonisch) in der MR-Geschäftsstelle und schriftliche Antragsstellung
  • nach dem Urlaub, Weitergabe zB einer Hotelrechnung oder Aufenthaltsbestätigung sowie der Stundenliste des Betriebshelfers/in an die MR-Geschäftsstelle (für eine zügige Abwicklung ist es empfehlenswert diese Unterlagen innerhalb von zwei Wochen nachzureichen)
  • die Verrechnung des Betriebshelfereinsatzes erfolgt über den Maschinenring
  • das Ausmaß und die Notwendigkeit der Arbeiten werden durch die Förderabwicklungshilfestelle überprüft, der Zuschuss wird periodisch abgerechnet und auf das Konto des Antragstellers überwiesen

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Hermine Neunteufl unter +4359060-383 10