Aktuelles von der SVB zur Bauaushilfe

Liebe MitgliederInnen!

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie/Euch auf eine wichtige Änderung bei der Bauaushilfe der SVB informieren!!
Die Bauaushilfe in diesem Sinne von Bauer zu Bauer kann über die lw. Nebenstätigkeit nicht mehr abgerechnet werden.
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass im Falle eines Unfalles, kein Versicherungsschutz im Sinn des § 4 Abs. 2 ASVG besteht.

D.h. für die Praxis
- über die Betriebshilfe (Agrar) kann keine Bauaushilfe mehr vermittelt bzw. abgerechnet werden.
- auch keine Rechnungsausstellung mehr für ev. Förderabrechnungen etc.

Lösungsansatz: Die unentgeltliche Bauaushilfe (klassische Nachbarschaftshilfe)
                            Anmeldung des Bauhelfers über die GKK durch den Bauherrn selbst
                            MR-Personal – Leasing