Sicherheit für Gemeinden durch Wildbachbegehung
Kommunen haben die Möglichkeit ihre Wildbäche von regionalen Experten kontrollieren zu lassen - zur Katastrophenvorbeugung und für die Sicherheit im Gemeindegebiet.
Naturkatastrophen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Gemeinden in Hinblick auf die Sorgfaltspflicht stärker gefordert sind denn je. Laut Forstgesetz ist eine Gemeinde dazu verpflichtet, ihre Wildbäche jährlich zu kontrollieren um Gefahrenpotenziale im Abflussbereich rechtzeitig zu erkennen und, falls nötig, für die Beseitigung zu sorgen. Im Falle eines Schadens muss die Gemeinde eindeutige Nachweise liefern, alle vertretbaren Maßnahmen gesetzt zu haben, um mögliche Gefahren abzuwenden.
Um Wildbachkatastrophen zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren sind regelmäßig veranlasste Kontrollen unerlässlich. Die Experten vom Maschinenring kontrollieren deshalb planmäßig im Frühjahr die betroffenen Bäche. Auch nach starken Wetterereignissen wie Unwettern oder Hochwasser sind Kontrollgänge notwendig. Der Maschinenring sorgt für eine fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie die anschließende Erstellung eines Wildbachbegehungsprotokolls gemäß Forstgesetz. Die Haftungsfrage für die Gemeinde wird somit an einen verlässlichen und kompetenten Partner ausgelagert.
Aufgrund der spezifischen Anforderungen, die eine professionelle Wildbachbegehung mit sich bringt, sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind externe Profis gefragt. „Die gut ausgebildeten Fachkräfte des Maschinenrings kennen die Gegebenheiten der Region und stehen uns im Bedarfsfall auch mit der notwendigen Technik zur Seite. Für uns ist es wichtig, zu jeder Zeit einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort zu haben, auf dessen Erfahrung und Dienstleistungen wir uns verlassen können“, ist Gerhard Eger, Gemeinde St. Stefan ob Stainz, von der Professionalität des Maschinenrings bei der Wildbachkontrolle überzeugt.
Ihr Ansprechpartner:

DI(FH) Martin Winkler
8401 Kalsdorf bei Graz
