Fragen rund um den Winterdienst

Schneeräumung ist Verdienstmöglichkeit für Bauern

Landwirte, die in den Wintermonaten Schnee räumen und Verkehrsflächen streuen, haben einiges zu beachten.

Der Winterdienst ist für viele Bauern im Land eine wichtige Einnahmequelle während der kalten Jahreszeit. Dabei muss eine Reihe rechtlicher Bestimmungen beachtet werden. Mit der Durchführung der Schneeräumung über den Maschinenring gehen Landwirte auf Nummer sicher und haben einen verlässlichen Partner aus der Landwirtschaft an ihrer Seite. Schon vor dem ersten Schnee sollten Einsatzmöglichkeiten abgestimmt und offene Fragen geklärt werden:

Auf welchen Flächen dürfen Bauern im Rahmen der Landwirtschaft Schnee räumen?

Nach den geltenden Bestimmungen des Gewerberechts sind Landwirte nur dazu befugt, die Schneeräumung und den Streudienst auf Straßen oder Wegen durchzuführen, wenn diese hauptsächlich der Erschließung landwirtschaftlich genutzter Grundflächen dienen. Parkplätze, Zufahrten zu Firmen- und Privatgebäuden oder Durchzugsstraßen dürfen aus gewerberechtlicher Sicht im Rahmen der Landwirtschaft nicht betreut werden und erfordern die Anmeldung eines eigenen Gewerbes.

Welche Konsequenzen haben Landwirte bei Nichtbeachtung der gewerberechtlichen Regelungen im Zuge der Ausführung von Winterdienstarbeiten zu befürchten?

Eine Missachtung der gewerberechtlichen Regelungen kann gleich mehrere unangenehme Auswirkungen haben: Die Einschränkung des Unfallversicherungsschutzes, Verwaltungsstrafen wegen unbefugter Gewerbsausübung oder finanzielle Konsequenzen infolge eines Schadens sind nur einige der möglichen Folgen. Zwar kann dieser Situation mit dem Erwerb einer Gewerbeberechtigung und einer damit verbundenen Versicherung begegnet werden, aufgrund der resultierenden Kosten rentiert sich dies im Regelfall aber erst bei einem entsprechend hohen Umsatzvolumen. Für die Winterdienstfahrer des Maschinenring stellen sich diese Fragen allesamt kaum. Sie sind nicht nur aus gewerberechtlicher Sicht abgesichert, sondern auch im Falle von etwaigen Schäden.

Welche Vorteile ergeben sich für Bauern aus der Ausübung des Winterdienstes über den Maschinenring?

Die gewerbliche Maschinenring-Genossenschaft MR-Service Tirol verfügt als Unternehmen der Tiroler Bauern über alle notwendigen Berechtigungen und sichert seine Schneeräumer gleich in mehrfacher Hinsicht ab – auch mit einer entsprechenden Versicherung. Außerdem übernimmt der Maschinenring die Disposition der Aufträge und alle Dokumentations- und Abrechnungsaufgaben. So besteht auch für Landwirte ohne eigene Winterdienst-Geräte die Möglichkeit händische Arbeiten zu übernehmen oder die vom Maschinenring zur Verfügung gestellten Maschinen zu verwenden. Alle Fragestellungen zu Gewerberecht, Haftung und Steuerrecht können beim Maschinenring ebenfalls beantwortet werden. Dem „Winterdienstler“ wird somit größtmögliche Sicherheit in Sachen Schneeräumung und Streuung zugesichert.

Die Ansprechpartner der regionalen Maschinenringe beraten zu den winterlichen Einsatzmöglichkeiten: +43 59060 700 oder service.tirol@maschinenring.at