Verwertung und Ausbringung von Pflanzenasche auf agrarischen Flächen

Pflanzenasche ist aufgrund ihres basischen pH-Wertes, ähnlich der Kalkung in der Forstwirtschaft, ein gängiges Mittel, um eine pH-Wert-Erhöhung zur Verbesserung der Waldböden zu bewirken. Wir haben in unserem Projekt erforscht, ob die Ausbringung von Pflanzenasche auch auf landwirtschaftlichen Flächen wirtschaftlich und umwelttechnisch sinnvoll ist. Die Antwort lautet Ja – wobei es sowohl organisatorisch als auch administrativ wichtige Punkte zu beachten gilt. Details hierzu findet ihr im nachfolgenden Artikel. 
 
Das Projekt „Verwertung von Pflanzenasche“ ist Teil unseres Maschinenring Cluster-Projektes „Energie- und Ressourcenmanagement im Agrarbereich“ und hat folgende Ziele:
1.) Die Entwicklung eines Leitfadens für die Ausbringung von Asche auf agrarischen Flächen
und 
2.) Schaffung einer Struktur für die operative Umsetzung ab dem Heizwerk (= Entstehung) bis zur agrarischen Fläche (Verwertung)
 

Folgende Themen haben wir detailliert beleuchtet: 

Lagerung von Pflanzenasche

Da der mengenmäßig größte Anfall der Pflanzenasche in der Heizperiode (=Wintermonate) stattfindet, die Ausbringung auf den agrarischen Flächen aber im Frühjahr und Herbst durchgeführt wird, ist für die praktische Umsetzung eine Zwischenlagerung für die Pflanzenasche notwendig. Aufgrund der besonderen Eigenschaften (sehr fein, hohes spezifisches Gewicht und hygroskopisch) muss eine geschlossene und luftdichte Lagerform mit einer geringen Schütthöhe gewählt werden. Weiters gilt es bei der gewählten Lagerform zu berücksichtigen, dass während der Heizperiode laufend Asche anfällt, wodurch eine einfache und kontinuierliche Aufstockung erforderlich ist. Die Entnahme erfolgt dann aber in kurzer Zeit.
All diese Vorgaben führten zur Lösung mittels Lagerung in Big Bags. Wobei hier Spezial-Big Bags mit Innensack sowie Befüll- und Entnahmemöglichkeiten zu wählen sind. 
 
Hintergrund für diese Überlegungen: Die laufende Aufstockung der Lagermenge, das praktische Handling im Zuge der Befüllung und Entnahme. Außerdem soll vermieden werden, dass Asche mit Frischluft in Kontakt kommt und dadurch Luftfeuchtigkeit entzogen werden kann. Dadurch sollen Lagerverhärtungen und Klumpenbildung vermieden werden, da diese sowohl die Applikation generell als auch das Ausbringungsbild negativ beeinflussen. Durch unterschiedliche Korngrößen bzw. Großklumpenbildung wäre dann eine Applikation mit herkömmlicher Applikationstechnik wie z.B. Kompoststreuern nur sehr eingeschränkt möglich, da eine gleichmäßige Verteilung auf die Fläche nicht mehr durchgeführt werden kann, was auch zu einer ungleichen und nicht gewünschten Verteilung der Inhaltsstoffe über das Feld führt.
 
Im praktischen Versuch wurden den Anforderungen entsprechende Spezial-Big Bags im Heizwerk der Landwirtschaftlichen Fachschule Edelhof im Herbst 2019 befüllt. Die Big Bags wurden ein halbes Jahr lang unter einem Vordach gelagert und mit einem herkömmlichen Wirtschaftsdüngerstreuer ausgebracht.
Ergebnis: Die Applikation war ohne Umbau der vorhandenen Technik möglich und es kam zur gewünschten gleichmäßigen Verteilung. Es konnten keine Verhärtungen oder Verklumpungen der über sechs Monate in Big Bags zwischengelagerten Pflanzenasche festgestellt werden.
Negativerweise muss festgehalten werden, dass es trotz des hohen spezifischen Gewichtes durch den am Applikationstag vorherrschenden Wind zu einer Windabdrift gekommen ist. Dies gilt es im Sinne einer umweltverträglichen Ausbringung zu berücksichtigen.
 

Technische Lösung für die Applikation

Bei optimaler Lagerung ist eine Ausbringung der Pflanzenasche mit herkömmlicher Technik für Wirtschaftsdünger- und Kompostausbringung möglich. Wie auch bei Kompost und Wirtschaftsdünger ist Pflanzenasche in Verbindung mit Feuchtigkeit korrosiv wirksam. 
Es ist daher ratsam, die Ausbringungstechnik nach der Applikation gründlich zu reinigen, um Korrosion und sich dadurch ergebende Schäden zu vermeiden. 
Durch die Lagerung in Big Bags ist für das Handling noch ein Stapler oder ein Traktor mit Frontlader und Palettengabel oder Zinken von Nöten.

Welche Kulturen eignen sich besonders?

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass Pflanzenasche bei Einhaltung der behördlichen Vorgaben sowohl in der konventionellen als auch in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden kann und darf. Generell gibt es keine grundsätzlichen Einschränkungen für den Einsatz der Applikation spezielle Kulturen betreffend, sei es aufgrund pflanzenspezifischer oder pflanzenbaulicher Eigenschaften.
Jedoch muss aber die Nutzung der Kulturen beachtet werden, besonders bei jenen, welche als Rohstoff im Pharmabereich eingesetzt werden. Hier sind die Grenzwerte bezüglich Schwermetalle sehr gering angesiedelt, was bei bereits vorbelasteten Böden durch die Ausbringung von Pflanzenasche zu Problemen führen kann. Vorab durchgeführte Bodenanalysen sind hier daher von großer Bedeutung
 

Behördenlauf NÖ

In NÖ ist die Ausbringung von Pflanzenasche auf landwirtschaftlichen Böden in § 16 NÖ Bodenschutzgesetz geregelt.
Nach dieser Bestimmung ist die Ausbringung von sonstigen Materialien, worunter auch Pflanzenasche fällt, auf landwirtschaftlichen Flächen nur zum Zweck der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, der Bodengesundheit oder der landwirtschaftlichen Nützlichkeit zulässig. Das Vorhaben ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde spätestens drei Monate vor Ausbringung des Materials anzuzeigen. Es sind alle Unterlagen anzuschließen, aus denen Zweck, Art und Umfang des Vorhabens sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Umsetzung hervorgehen. 
Das Vorhaben wird von der Behörde unter Beiziehung eines landwirtschaftlichen Sachverständigen geprüft und beurteilt. 
Mit der Durchführung der Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die Behörde das Vorhaben nicht innerhalb von drei Monaten untersagt oder vorher formlos zugestimmt hat.  Eventuell müssen gewisse Auflagen erfüllt werden, um eine Zustimmung zu erlangen.
Um die Genehmigung der Ausbringung muss der Grundstückseigentümer und nicht der Bewirtschafter ansuchen.
Die Übernahme der Holzasche durch die landwirtschaftlichen Betriebe bedarf keiner Erlaubnis, da Personen, die nicht gefährliche Abfälle zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie auf den Boden aufbringen, nicht der Erlaubnispflicht gemäß § 24a AWG 2002 unterliegen.
Weiters ist im § 21 Abs. 2b Z 3 AWG 2002 geregelt, dass die Registrierungs- und Meldepflichten für Abfallsammler und -behandler nicht für Personen gelten, 
die Abfälle zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie auf den Boden aufbringen. Somit unterliegen die landwirtschaftlichen Betriebe nicht diesen Bestimmungen.
Da keine Registrierungspflicht für Personen gemäß § 21 Abs. 2b Z 3 im Elektronischen Datenmanagement (EDM) unter edm.gv.at gegeben ist, muss auch die Abgabe einer Jahresabfallbilanzmeldung nicht vorgenommen werden.
 
 
In das Projekt involviert sind:
  • Maschinenring: Der Maschinenring übernimmt das Projektmanagement
  • Heizwerkbetreiber: Lieferung der Pflanzenasche
  • Landwirtschaftliche Betriebe: Verwertung der Pflanzenasche auf ihren landwirtschaftlichen Flächen
  • Universität für Bodenkultur
Außerdem haben wir in beratender Funktion Techniklieferanten für die Ausbringung der Pflanzenasche, Analysestellen für die Untersuchung der Pflanzenasche und des Bodens, Pflanzenbauexperten und Düngerexperten mit an Bord. 
 
Fachkommentar von Dr. Heinrich Holzner (Landwirtschaftskammer Steiermark)
Dr. Holzner beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit der Thematik und hat an der „Richtlinie für den sachgerechten Einsatz von Pflanzenaschen zur Verwertung auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen" des Fachbeirats für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz des BMLRT mitgearbeitet.
Er bestätigt, dass die Herausforderung aus fachlicher Sicht weniger bei der technischen Machbarkeit oder in der Einhaltbarkeit der allgemeinen Düngergrundsätze liegt, sondern im Bereich der rechtlich korrekten Abwicklung.
Ergänzend zum Thema Kulturen ist ihm aber noch der Hinweis wichtig, dass Flächen zu präferieren sind, wo Kulturen geplant sind, die höhere ph-Werte benötigen bzw. bevorzugen wie z.B. Sojabohne, Gerste und Luzerne. Im Gegensatz dazu ist die Ascheausbringung bei Kartoffel oder Hafer, welche saure Böden bevorzugen, nicht anzuraten.
 
 
Nächste Schritte: Weiterführende Gespräche mit dem Land NÖ zwecks Vereinfachung der behördlichen Vorgangsweise für die Ausbringung von Pflanzenasche auf agrarischen Betrieben.

Ausbringung der Pflanzenasche mit Wirtschaftsdüngerstreuer

Windabdrift bei der Ausbringung