Förderung für Lenksysteme und Reifendruckregelanlagen

 

Mit Bezug auf die Sonderrichtlinie „BMLFUW-LE.1.1.1/0132-II/2/2017“ (4. Änderung in Kraft getreten am 10.8.2017) hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Oktober gemeinsam mit den Ländern und anderen landwirtschaftlichen Vertretern die Förderungsbedingungen für Lenksysteme festgelegt. Neben der Investitionsförderung für Reifendruckregelanlagen wurde jene für Lenksysteme nun ebenfalls in das Programm mit aufgenommen. Wir haben bei der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, welche als abwickelnde Stelle für unser Bundesland zuständig ist, nachgefragt und die Informationen zusammengefasst. Hr. Ing. Florian Etz gab uns Auskunft über die Rahmenbedingungen der Fördermaßnahme „Investition zur Verbesserung der Umweltwirkung“.

 

Lenksysteme

Förderungsvoraussetzungen:

  • Förderungswerber müssen Personen oder Personenvereinigungen sein, welche einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. (SVB versichert oder bei der Agrarmarkt Austria Invekos gemeldet sein)
  • Förderbar sind grundsätzlich nur satellitengestützte Lenkassistenten bzw. Lenkautomaten.
  • Die Lenkunterstützung muss sich auf der Zugmaschine bzw. der selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine, oder am Bergbauernspezialgerät befinden, nicht am Anbaugerät.
  • Gefördert werden Systeme bei der Neuanschaffung von Maschinen (Kosten für das Lenksystem muss als Position im Angebot angeführt sein), aber auch Nachrüstungen
  • 5 Jahre Behaltefrist für das angeschaffene System

Art und Höhe der Förderung:

  • Investitionsförderung von 40% bei einer Nachrüstung oder bei einer Neuanschaffung.
  • Mindestinvestition 5.000,- € (ohne MwSt.)
  • Maximal 25.000,- € (ohne MwSt.) anrechenbare Kostenbasis pro Betriebund Periode (somit maximal 10.000,- € Zuschuss)
  • Basis sind die ÖKL Richtwerte

Förderabwicklung:

  • Ansuchen über die Bezirksbauernkammern oder selbst bei der Landwirtschaftskammer
  • Der Antrag für die Kostenanerkennung muss vor Bestellung oder Anschaffung der Technik eingereicht werden.
  • Bestätigung über das Einlangen des Antrages erfolgt nach ca. 2 Wochen
  • Nach erfolgter Bestätigung kann die Lenkunterstützung bestellt werden
  • Bewilligende Stelle ist die Landwirtschaftskammer Niederösterreich.
  • Nach erfolgter Bewilligung wird dem Förderwerber als Auflage die Eintragung in den Fahrzeugpapieren gemäß §33 KFG erteilt. (Nachweis des Förderwerbers muss erbracht werden) Auszahlende Stelle ist die AMA.

 

Reifendruckregelanlagen

Förderungsvoraussetzungen:

  • Förderungswerber müssen Personen oder Personenvereinigungen sein, welche einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. (SVB versichert oder bei der Agrarmarkt Austria Invekos gemeldet sein)
  • Gefördert werden Systeme an Zugmaschinen und Anhängern (z.B. Güllefass)
  • 5 Jahre Behaltefrist für das angeschaffene System

Art und Höhe der Förderung:

  • Investitionsförderung von 40% für die Anlage
  • Mindestinvestition 5.000,- € (ohne MwSt.)
  • Maximal 10.000,- € (ohne MwSt.) anrechenbare Kosten pro Betrieb und Periode (somit maximal 4.000,- € Zuschuss)
  • Basis sind die ÖKL Richtwerte

Förderabwicklung:

  • Ansuchen über die Bezirksbauernkammern oder selbst bei der Landwirtschaftskammer
  • Der Antrag für die Kostenanerkennung muss vor Bestellung oder Anschaffung der Technik eingereicht werden.
  • Bestätigung über das Einlangen des Antrages erfolgt nach ca. 2 Wochen
  • Nach erfolgter Bestätigung kann die Anlage bestellt werden
  • Bewilligende Stelle ist die Landwirtschaftskammer Niederösterreich.
  • Auszahlende Stelle ist die AMA.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weblinks:

www.bmlfuw.gv.at
Alle Informationen zum Projekt LE 14-20

noe.lko.at
Unter „Beratung” findest du alle Bezirksbauernkammern. Unter „Förderungen” findest du alle Infos zur Investitionsförderung.

www.maschinenring.at/rtk
Alle Infos zum Maschinenring RTK Signal