Vorsicht beim Winterdienst: rechtliche Herausforderung für die Bauern

Mit rund 800 landwirtschaftlichen Dienstnehmern bzw. Dienstleistern ist der Maschinenring Kärnten Marktführer im Winterdienst. Landwirte, die über den Maschinenring arbeiten, haben auch eine vollständige gewerbe- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung! Aber Achtung: Derzeit sind wieder Firmen aktiv auf Dienstleistersuche und versuchen Landwirte zu gewinnen, die für sie als Subunternehmer Aufträge im Winterdienst durchführen. Aus rechtlicher Sicht kann das jedoch sehr gefährlich werden!

Da es sich beim Winterdienst, mit Ausnahme von ländlichen Wegenetzen, um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist die Abwicklung über das angemeldete Gewerbe der Maschinenring-Genossenschaft oder über ein eigenes Gewerbe notwendig. Vorsicht deshalb auch bei Aufträgen, die direkt vom Kunden an den Landwirt erteilt werden. Beim Maschinenring haben die Landwirte ein Dienstverhältnis und sind dadurch gewerbe- und sozialversicherungsrechtlich vollständig abgesichert. Zu beachten ist auch, dass der Maschinenring über  einen eigenen Kollektivvertrag verfügt und auch Sonderzahlungen und Zulagen bezahlt werden. Sach- oder Personenschäden durch den Winterdienst sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Ausgenommen sind jene Schäden, für die die Kfz-Versicherung des Winterdienstfahrzeuges zuständig ist.

Für einen landwirtschaftlichen Betrieb kann eine Ausübung des Winterdienstes ohne gewerbe- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Erfüllt der Landwirt nicht alle rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. kann keine vollständige arbeits- und gewerberechtliche Grundlage vorgewiesen werden, kann dies bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Sach- oder Personenschäden durch den Winterdienst sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Ausgenommen sind jene Schäden, für die die Kfz-Versicherung des Winterdienstfahrzeuges zuständig ist. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb kann eine Ausübung des Winterdienstes ohne gewerbe- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Erfüllt der Landwirt nicht alle rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. kann keine vollständige arbeits- und gewerberechtliche Grundlage vorgewiesen werden, kann dies bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Vorsicht ist geboten: Der Maschinenring warnt daher vor Tätigkeiten, die in einem rechtlich nicht sicheren Graubereich durchgeführt werden! Schließen Sie keinen voreiligen Winterdienstvertrag ab, selbst wenn die Auftrags- erteilung oft nur schlüssig bzw. mündlich erfolgt. Schon gar nicht lassen Sie sich durch einfache und rasche Abrechnung von Auftraggebern verführen. Dies könnten die ersten Indizien für nicht rechtlich saubere Abwicklung sein. Für nähere Beratungen stehen die Mitarbeiter im Maschinenring vor Ort gerne zur Verfügung.

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