Sozialebetriebshilfe - Wer schnell hilft, hilft doppelt!

Krankheit, Unfall oder Tod und der damit verbundene plötzliche Ausfall der Arbeitskraft stellen auf einem Bauernhof meist eine sehr schwierige Situation dar. Unaufschiebbare Arbeiten am Betrieb sind zu erledigen, die fachliche Qualifikation und rasche Hilfe von Partnern vor Ort erfordern. „Wer schnell hilft, hilft doppelt“, ist ein entscheidendes Motto.

Dieser Herausforderung haben sich die Maschinenringe seit vielen Jahren erfolgreich gestellt. Mit der Zusammenlegung der Versicherungsanstalten sind neue Strukturen und andere Zuständigkeiten geschaffen worden. Durch die anonymisierte Bearbeitung in der neu geschaffenen SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) ist der Maschinenring gerade in einer außerordentlichen Notsituation eine vertraute Ansprechstelle.

Volles Service mit einem Telefonat

Wenn Betriebshilfe am Betrieb benötigt wird, muss das MR-Büro sofort verständigt werden. Es ist dafür zuständig, dass die Verrichtung der notwendigen Arbeit durch die Vermittlung eines Betriebshelfers sichergestellt ist und die Einsatzmeldung an die SVS abgegeben werden kann. Ab dem Zeitpunkt des Telefonates läuft die Abwicklung des gesamten Betriebshilfefalles bis hin zur Abrechnung über das MR-Büro. Bei Selbstorganisation treten immer  wieder Fragen auf, die man selbst in Angriff nehmen muss. Anspruch auf Soziale Betriebshilfe besteht bei Ausfall des Betriebsführers, des hauptberuflich beschäftigten Ehepartners, eingetragenen Partners, Kindes, Wahl-, Stief- und Schwiegerkindes bzw. eingetragenen Partners des Kindes sowie des hauptberuflich beschäftigten Übergebers, wenn im Betrieb keine geeigneten Arbeitskräfte vorhanden sind und es sich um unaufschiebbare Arbeiten handelt.

Einsatzgründe:

  • ab 2 Tage Spitalsaufenthalt
  • ab 15 Tage Arbeitsunfähigkeit
  • Kur (Heilverfahren, Erholungsaufenthalt)
  • Begleitung eines schwerkranken/behinderten Kindes ins Spital oder zu einem Heilverfahren
  • Tod eines Anspruchsberechtigten
  • bei einer Behinderung, die eine Hilfe zur Fortsetzung der Erwerbsfähigkeit erfordert (= Rehabilitationsbetriebshilfe)

Dauer

Die Leistung der Sozialen Betriebshilfe wird grundsätzlich für längstens sechs Monate gewährt, sofern die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist. Im Todesfall ist eine Leistung für zwei Jahre, pro Jahr jeweils maximal 140 Tage, möglich. Bei beruflicher Rehabilitation wird im Vorhinein ein Leistungsrahmen vorgegeben.

Kostenzuschuss

Der Zuschuss der SVS für die soziale Betriebshilfe beträgt in den ersten 90 Einsatztagen für höchstens acht Stunden pro Einsatztag je 9,50 Euro pro Stunde. Danach werden nur mehr sechs Stunden pro Tag zu je 9,50 Euro pro Stunde geleistet. Die maximale Zuschussleistung ist mit 80 Prozent der anerkannten Gesamtkosten  begrenzt.

Informationen über Sonderformen der Sozialen Betriebshilfe finden Sie online auf www.svs.at!

 

Betriebshelfer sein!  Zuerwerb als Betriebshelfer

Die Betriebshilfe bietet auch eine attraktive Zuerwerbsmöglichkeit für Landwirte und agrarische Fachkräfte. Informationen über die Arbeit als Betriebshelfer erhalten Sie in der Maschinenring- Geschäftsstelle in Ihrer Region.