Infos #COVID19 für landwirtschaftliche Betriebe sowie zur Sozialen Betriebshilfe (Stand 31.03.2020)

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Funktionäre, Mitglieder, Dienstleister, Dienstnehmer und aller Mitmenschen hat für uns höchste Priorität. Auch wir im Maschinenring haben in dieser schwierigen Zeit die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Aus diesem Grund haben wir die Geschäftsstellen in ganz Kärnten bis auf weiteres für den Parteienverkehr geschlossen – unsere Mitarbeiter sind auf Homeoffice umgestellt.

Sämtliche agrarischen Dienstleistungen von Bauer zu Bauer werden unter Beachtung der besonderen Hygienemaßnahmen weiterhin abgewickelt. Agrar-Lieferscheine können weiterhin abgegeben werden. Bitte diese im Briefkasten des jeweiligen MR-Büros hinterlegen. Alternativ steht auch der MR-Online-Manager zur Verfügung (Selbstverwaltung). Bei Rückfragen zum Online-Manager steht der jeweilige Maschinenring zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen zur Handhabung des MR-Online-Manager kann auch Mag. Alexander Schelander (0664/60 507 739) kontaktiert werden. Die Einrichtung erfolgt dann durch den jeweiligen Maschinenring. 

Alle landwirtschaftlichen Betriebe können ihrer Tätigkeit unter der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen weiterhin uneingeschränkt nachgehen – z.B. Stallarbeit und Feldarbeit. Der Maschinenring vermittelt die hierfür in gewohnter Weise Maschinendienstleistungen und landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Auch Betriebshilfe und soziale Betriebshilfe ist weiterhin möglich – hier gelten jedoch gesonderte Auflagen. Die Unterlagen bzw. die benötigten Dokumente sollen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ansprechpartner ausgetauscht werden. 

Soziale Betriebshilfe
Laut Auskunft der SVS ist eine generelle Absolution der Fristen (bei Fristenversäumnis) aufgrund von COVID19 nicht vorgesehen, aber im Einzelfall sind begründete Nachsichten sehr wohl möglich – (Stand 17.03.2020).

Da das Coronavirus weder von Mensch auf Tier bzw. umgekehrt übertragbar ist, ist die Versorgung von Nutzvieh möglich – Bitte um Einhalten der bekannten Hygienemaßnahmen! Bei Erkrankung am Virus (auch bei Verdacht, entsprechenden Krankheitssymptomen und bestätigter Arbeitsunfähigkeit - AU) ist Soziale Betriebshilfe möglich. 

Sollte es zu einem Betriebshilfefall auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kommen, bei denen die Betriebsführer auf Grund einer Corona-Infektion arbeitsunfähig sind, dann sind folgenden Maßnahmen zu beachten:

  • kein direkter persönlicher Kontakt am Betrieb mit allen auf dem am Betrieb lebenden Personen, die Informationsweitergabe für die zu erledigende Arbeit erfolgt am geschlossenen, max. gekippten Fenster (direkter Kontakt ist wegen der Tröpfcheninfektion durch die Atemluft auf alle Fälle zu vermeiden)
  • Sollte die Mitarbeit eines Familienmitgliedes notwendig sein dann kein direkter Kontakt => kein Händeschütteln, mind. 2 m Abstand zu einander, getrennte Arbeitsbereiche
  • Einweghandschuhe im Ausnahmefall normale Handschuhe (nach jeder Benutzung waschen mit mind. 60°) und Atemschutzmasken benutzen
  • das Wohngebäude darf auf keinen Fall betreten werden, nur die Stallgebäude
  • die Stallkleidung des Betriebshelfers wird gesondert von der Stallkleidung der Familie aufbewahrt
  • Türklinken, Lenkräder, Bedienhebel usw. sind zu desinfizieren (Desinfektionsmittel oder Vorlauf)

Bei Quarantäne ist die Arbeitsfähigkeit zwar eingeschränkt, aber es liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor – es kann aber Hilfe durch den MR in Anspruch genommen werden (unternehmerische Selbstverantwortung – Klärung mit Bezirksverwaltungsbehörde/Gesundheitsbehörde). Hierbei ist ohne Vorliegen einer mehr als zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit eine Soziale Betriebshilfe nicht möglich. Konkrete Fragen kann auch der jeweilige Amtsarzt der zuständigen BH erteilen. Abhängig vom erteilten Bescheid für die häusliche Isolation werden auch die Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sein. Genau kann man diese Fragen nur beim konkreten Fall beantworten und die Auflagen aus dem Bescheid sind der Leitfaden dafür.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Maßnahmen wichtige Schritte gesetzt haben, um unsere Mitglieder auch in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen zu können. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir alles Gute und wir sind davon überzeugt, dass wir die Situation gemeinsam bestmöglich bewältigen werden.

Der Maschinenring steht als Anlaufstelle zur Verfügung, jedoch hängt ein Vermittlungserfolg von geeigneten Betriebshelferinnen und Betriebshelfer auch von der Bereitschaft - in dieser außergewöhnlichen Zeit - der Berufskollegen ab.

Weitere Infos der Landwirtschaft betreffend auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html

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