Schon den Handwerkerbonus eingelöst?
Wusstest du, dass der Handwerkerbonus auch für Garten- Dienstleistungen vom Maschinenring genutzt werden kann?
Seit dem 1. März 2024 werden handwerkliche Leistungen, für deinen privaten Haushalt, mit einem Zuschuss von bis zu € 2.000,00 gefördert. Darunter fallen auch z.B. Gartendienstleistungen vom Maschinenring.
Den Antrag kannst ausschließlich online ab 15. Juli 2024 stellen.
Hier kannst den Handwerkerbonus beantragen: Handwerkerbonus (bmaw.gv.at)
Der Handwerkerbonus kann lt. WKO Kärnten für folgende Leistungen angewendet werden:
Landschaftsgärtner
Beispiel für förderfähige Leistungen
z.B.:
Montieren einer Bewässerungsanlage, Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, Fassaden- und Flachdachbegrünung, gärtnerische Steinarbeiten – Anlegen von Wegen, Plätzen, Stufen und Mauern, Ausführung der Gartengestaltung (Neuanlage und Umgestaltung bestehender Gartenanlagen)
Beispiele für nicht förderfähige Leistungen
z.B.:
Reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Austriebspritzung gegen Schädlinge, Baumkontrolle und die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Schadens- und Gefahrenabwehr, Baumpflege
Quelle: WKO Kärnten Liste der durch den Handwerkerbonus geförderten Leistungen - WKO