Gewerbe- und haftungsrechtliche Aspekte im Winterdienst

Bei außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten sind Landwirte vor verschiedenste Herausforderungen gestellt. Seien es gewerberechtliche Überlegungen, die sich mit dem Zuverdienst ergeben, als auch Haftungsfragen und versicherungsrechtliche Angelegenheiten. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb kann daher die Ausübung des Winterdienstes im Schadensfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Landwirte, die eigenständig oder als Werkvertragsnehmer Winterdienstarbeiten verrichten, sind sich meist gar nicht bewusst, dass sie bei Folgeschäden oder Verletzungen persönlich haften. Fakt ist: Der Winterdienst auf privaten und öffentlichen Flächen und Straßen darf nur von Gewerbebetrieben mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung übernommen werden. Ausnahme: Lediglich der Winterdienst auf Güterwegen („zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen“) kann auch von Landwirten im Rahmen der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten durchgeführt werden. Landwirte, die dennoch unerlaubterweise gewerblichen Winterdienst ausüben, verstoßen nicht nur gegen gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen und riskieren Sanktionen seitens des Finanzamtes sowie empfindliche Verwaltungsstrafen, sondern haben für diese Tätigkeit auch eingeschränkten Versicherungsschutz. Dies sind nur einige mögliche Konsequenzen.

 

Vorsicht bei gewerblichen Winterdienstanbietern

Viele gewerbliche Winterdienstanbieter heuern Landwirte mit lukrativen Beträgen für Winterdiensttätigkeiten an. Die meisten dieser Winterdienstfirmen beschäftigen Landwirte auf Werkvertragsbasis. Sie schließen mit den Landwirten für ein- und die-selbe Tätigkeit sowohl freie Dienstverträge als auch Werkverträge ab. Bei Unfällen oder Schadensfällen bleibt der Landwirt übrig, da als Subunternehmer ausschließlich er haftet. Jeder Bauer muss bei solchen Beschäftigungsformen ein Gewerbe anmelden und unternehmerische Auflagen erfüllen.

 

Als Alternative wurde MR-Service gegründet

Landwirte, die bei ihrer Winterdiensttätigkeit eine finanzielle und rechtliche Absicherung haben wollen, nutzen den Maschinenring als Partner.

Beim Winterdienst über die MR-Service Genossenschaft ist der Dienstnehmer für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Arbeiten verantwortlich. Gleichzeitig ist er selbst aber als Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und kranken- sowie unfallversichert. Die MR-Service besitzt eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, die entstandene Folgeschäden abdeckt.

Der Großteil der Kärntner Landwirte, die im Winterdienst tätig sind, hat ein Dienstverhältnis mit der MR-Service Genossenschaft und ist vollständig abgesichert. Sach- oder Personenschäden durch den Winterdienst (z.B. Schmerzensgeldforderungen von zehn bis zwanzig Tausend Euro und mehr sowie Regress der Unfallversicherungen für Behandlungs- und Heilungskosten sind mittlerweile an der Tagesordnung) sind durch die umfassende Betriebshaftpflichtversicherung der MR-Service gedeckt. Ausgenommen sind jene Schäden, für die die Kfz-Versicherung des Winterdienstfahrzeuges zuständig ist.

 

Warum Landwirte mit dem MR zusammenarbeiten

Wenn auch Sie einen sicheren und guten Zuverdienst im Winter haben wollen, melden Sie sich bei Ihrem Maschinenring vor Ort.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 05 9060 200.