BetriebshelferIn werden

Helfen, wenn´s wirklich darauf ankommt

Ein Unfall im Stall, eine Krankheit, ein Schicksalsschlag - wenn plötzlich eine Arbeitskraft am Hof ausfällt, gerät der ganze Betrieb unter Druck. In solchen Momenten braucht es jemanden, der mitdenkt, anpackt und weiß was zu tun ist. Jemanden wie dich. Mit deinem Einsatz als BetriebshelferIn beim Maschinenring Salzburg unterstützt du bäuerliche Familien in Notsituationen.

Warum Betriebshelferin bzw. Betreibshelfer werden?

  • Weil du weißt, wie wichtig funktionierende Abläufe am Hof sind.
  • Weil du helfen willst, wenn´s darauf ankommt.
  • Weil du dir mit deinem Einsatz etwas dazuverdienen möchtest - fair bezahlt und rechtlich abgesichert.
  • Und weil du dabei selbst wertvolle Erfahrungen sammelst und neue Betriebe kennenlernst.

 

"Man hilft nicht nur anderen - man bekommt auch selber extrem viel zurück. Jeder Einsatz bringt neue Erfahrungen, neue Leute, neue Perspektiven."

Ein Landwirt kniet neben Kühen in einem Stall und lächelt. Die Kühe stehen an der Futterstelle.
Ein Landwirt bedient einen Traktor, während Kühe in einem Stall gefüttert werden.

Wer kann Betriebshelferin bzw. Betriebshelfer werden?

Du kannst als Einsatzkraft tätig sein, wenn du

  • über die SVS kranken- oder unfallversichert bist (z.B. als BetriebsführerIn, familieninterne Arbeitskraft, HofübernehmerIn oder HofübergeberIn)
  • mit der ausgefallenen Person nicht eng verwandt bist (EhepartnerIn, Eltern, Kinder etc. sind rechtlich ausgeschlossen)
  • und nicht im selben Haushalt lebst, wie die ausgefallene Person.

Auch Gewerbetreibende (freies Gewerbe für "land- und forstwirtschaftliche Werksleistungen" oder "Lohnarbeit und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe") und Maschinenring Dienstnehmer können Betriebshilfe leisten. Hier gelten aber etwas andere Regelungen, wir besprechen deine Möglichkeiten gerne persönlich mit dir.

"Mein Bruder wird zuhause den Hof bekommen, aber ich pack gerne an. Als Betriebshelferin kann ich helfen, dort wo’s wirklich zählt."

Wo du gebraucht wirst

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Stallarbeit: Füttern, Melken, Ausmisten, Weidemanagement und Tierkontrolle

  • Feld- und Außenarbeit: Düngung, Eingrasen, Ernte oder Anbau

  • Forstarbeit: Windwurf, Käferholz oder Brennholz für den Eigenbedarf des Hofes

  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäschepflege, Kochen, etc.

 

"Ich weiß, was auf einem Hof zählt – und genau das braucht’s, wenn jemand ausfällt. Ich kann helfen, wann’s für mich passt – das ist perfekt."

Ein junger Mann steht mit einem Rechen in der Hand auf einem Feld und lächelt, umgeben von Bäumen und einem klaren Himmel.
Ein Landwirt steht mit einem Polet im Stall, während ein Helfer Futter für die Kühe vorbereitet.

Was du verdienen kannst

Dein Zuverdienst richtet sich nach den Maschinenring Stundensätzen in Abhängigkeit von den Tätigkeiten, für die du am Einsatzbetrieb benötigt wirst. Die aktuell gültigen Stundensätze liegen in deinem regionalen Maschinenringbüro auf, wir besprechen deine Zuverdienstmöglichkeiten sehr gerne persönlich mit dir.

Wichtiger Hinweis: Deine Tätigkeit als BetriebshelferIn zählt zu den landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten, wird deinem Betrieb zugeordnet und ist meldepflichtig bei der SVS. Bei Fragen zur Umsatzgrenze und zur SVS-Meldung helfen wir dir gerne.

 

„Bei uns im Tal kennt man sich. Als der Nachbar ins Krankenhaus musste, hab ich einfach mitgeholfen – und über den Maschinenring wurde alles sauber abgewickelt.“

So wirst du BetriebshelferIn - Schritt für Schritt

  1. Melde dich beim Maschinenring, wir besprechen deine Möglichkeiten und Voraussetzungen und nehmen dich in unseren HelferInnenpool auf.

  2. Anfrage beim Maschinenring: Eine Familie die Soziale Betriebshilfe benötigt meldet sich bei uns. Wir besprechen den Einsatz mit dem Betrieb und klären offene Fragen mit der SVS und der LK/BBK. Dann starten wir die Suche nach einer passende Betriebshelferin / einem passenden Betriebshelfer.

  3. Kontaktaufnahme & Einsatzmeldung: Wir kontaktieren dich und besprechen die Einsatzdauer, Ort und die Aufgaben mit dir. Wenn du verfügbar bist, wird alles von uns organisiert - du kannst dich voll aufs Arbeiten konzentrieren.

  4. Deine Einsatzmeldung bei der SVS: Wenn du als BetriebshelferIn einspringst, musst du deinen Einsatz innerhalb von 7 Tagen bei der SVS melden und bis spätestens 30. April des Folgejahres die Einkünfte daraus der SVS bekannt geben. Wir helfen dir gerne dabei.

  5. Einsatz am Betrieb: Du arbeitest direkt mit - z.B. im Stall, auf der Wiese, bei Ernte oder Betreuung der Tiere. Deinen Einsatz dokumentierst du in einer Stundenliste - diese ist die Grundlage für die Abrechnung und den finanziellen Zuschuss den der Einsatzbetrieb von der SVS und vom Land Salzburg erhält.

„Wenn der Maschinenring anruft, weiß ich: Da braucht jemand wirklich Hilfe. Und trotzdem kann ich jedes Mal selbst entscheiden, ob und wann ich einspringe. Das ist das Gute - alles ist freiwillig, aber nie umsonst.

Bäuerin steht mit verschränkten Armen vor Heuballen

Du willst helfen?

Jetzt Teil unseres BetriebshelferInnen Netzwerkes werden.
Dein Einsatz macht den Unterschied: Für eine Familie, für deren Hof und für ihre Zukunft.
Melde dich unverbindlich bei deinem Agrarkundenbetreuer, er bespricht alles mit dir, beantwortet deine Fragen und nimmt dich in den HelferInnenpool auf.

Mehr zur Sozialen Betriebshilfe

Du möchtest wissen, wie die soziale Betriebshilfe genau funktioniert, wer Anspruch darauf hat und wie Einsätze gefördert werden? Wir haben die alle Informationen die für Einsatzbetriebe wichtig sind kompakt zusammengefasst. Du findest sie hier: