Soziale Betriebshilfe Betriebliche Unterstützung - gefragter denn je

Wie geht’s weiter, wenn aufgrund eines Unfalles, einer Krankheit oder Arbeitsüberlastung das betriebliche Gleichgewicht aus dem Ruder läuft? Die Betriebs- und Haushaltshilfe bietet hier optimale Unterstützung an.

Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe haben ihre gewohnten betrieblichen und familiären Abläufe sehr gut im Griff. Alle mitarbeitenden Familienangehörigen kennen ihre Rolle am landwirtschaftlichen Betrieb und diese werden optimal eingesetzt. Eine plötzlich auftretende schwere Grippe, ein gebrochener Fuß, eine länger anhaltende Krankheit oder ein Ausfall durch Arbeitsüberlastung und alle gewohnten Dinge müssen neu geregelt werden. Kann der Ausfall kurzfristig nicht mit den eigenen Familienarbeitskräften ersetzt werden, so ist eine außenstehende Betriebs- und Haushaltshilfe notwendig.

Finanzielle Unterstützung

Die SVS und der Landesfond der Landwirtschaftskammer Salzburg gewähren für solche Einsätze Beihilfen in Form von Direktzuschüssen. Dadurch soll einerseits der finanzielle Aufwand für den landwirtschaftlichen Betrieb gemildert und andererseits ein Fortbestand einer leistungsfähigen Landwirtschaft gesichert werden. Im Jahr 2021 wurden vom Maschinenring Salzburg mehr als 141 betriebliche Einsätze durchgeführt. In Summe wurden die Betriebe einerseits von der SVS als auch vom Landesfond mit mehr als EUR 330.000 finanziell geholfen. Wer eine solche Hilfe benötigt muss dies dem örtlichen Maschinenring melden. Hier wird vor dem Betriebshilfeeinsatz mit dem zuständigen Maschinenringagrarbetreuer das Erstgespräch durchgeführt und gleichzeitig die Antragstellung mit allen notwendigen Unterlagen bei der SVS und LWK Salzburg eingereicht. Die Einsatzdauer ist dann mit entsprechenden Stundenlisten und Rechnungen nachzuweisen.

 

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Ing. Michael Saller
LK Salzburg, Zivildiener & Soz. Betriebshilfe
T. 0662/870571-249

michael.saller@lk-salzburg.at

„Neben der sozialen Betriebshilfe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt auch die Möglichkeit einer pauschalen Betriebshilfe in Form eines Taggeldes. Die Abwicklung der pauschalen Betriebshilfe erfolgt nicht über den Maschinenring und ist selbst vorab telefonische bei der SVS zu melden. Ist mit einem langen Ausfall einer Person zu rechnen, gibt es weiters die Möglichkeit der Bereitstellung eines landwirtschaftlichen Zivildieners. Hier sind einige Punkte laut Zivildienergesetz zu beachten. Gerne berate ich über die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Kosten eines Zivildienereinsatzes.“

 

Alles aus einer Hand Abwicklung der sozialen Betriebshilfe über den Maschinenring:

  1. Persönliche oder telefonische (T. 059 060 500) Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Maschinenringbüro.
  2.  Der Agrarkundenbetreuer klärt in einem persönlichen Gespräch mit der Familie den Einsatz und die Zuschussmöglichkeiten (SVB, Landeszuschuss).
  3. Der Maschinenring meldet den Arbeitsausfall bei der SVS, sucht geeignete Betriebshelfer und meldet den Einsatzbeginn.
  4. Während des Betriebshilfeeinsatzes steht der Agrarkundenbetreuer bei Fragen jederzeit zur Verfügung und gibt Hilfestellung beim korrekten Ausfüllen der Einsatzlisten. Die Rechnungserstellung und Übermittlung der Unterlagen an die SVS und das Land übernimmt der Maschinenring.
  5. Die SVS bezahlt den Betriebshelfer, der anfallende Selbstbehalt wird von Seiten der SVS dem Betrieb vorgeschrieben. Nach Abschluss des Einsatzes wird die Landesförderung über den Maschinenring an den Betrieb ausbezahlt.
  6. Weitere Informationen zur Betriebshilfe für Bauern finden sie unter diesem QR-Code.

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Thomas Gruber

Geschäftsführer vom Maschinenring Pongau

„Hilfe anzufordern, wenn Hilfe benötigt wird ist gottseidank mittlerweile in der Bauernschaft eine legitime Sache und die Scheu, dass betriebsfremde Personen Einblick in persönliche Arbeitsabläufe und betriebliche Situationen bekommen, ist gesunken. Wir sind sehr froh, dass in Salzburg die Solidarität unter den Bauern und Bäuerinnen groß ist und sich BetriebshelferInnen meist rasch in der Nachbarschaft oder in den Nachbarorten finden. Nichtsdestotrotz möchte ich an die bäuerliche Solidarität appellieren – bei landesweit 141 Betriebshilfefällen pro Jahr ist jede helfende Hand dringend benötigt und wir sind stets auf der Suche nach Bauern & Bäuerinnen die im Notfall bei anderen Bauernfamilien einspringen und tägliche, unaufschiebbare Arbeiten übernehmen.“