Keine Angst vor dem Steuer- & Gewerberecht

Keine Angst vor dem Steuer- & Gewerberecht

Mag. (FH) Martin Traintinger ist Partner & Geschäftsführer der LBG Salzburg und hat sich auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Familienbetrieben, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben spezialisiert. An 5 Tagen stand er in den Maschinenring-Bezirksstellen den Landwirten & Landwirtinnen für eine individuelle steuerliche Beratung zur Verfügung.

Was ist besonders an der Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben?

Die Betriebe in Salzburg sind enorm vielfältig und sehr unterschiedlich aufgestellt. Gerade in den Gebirgsgauen dominieren Nebenerwerbslandwirtschaften bzw. die Zuerwerbsbetriebe mit ihren unterschiedlichen Standbeinen. Jeder Betrieb ist sozusagen einzigartig und daher braucht es gerade auch in steuerrechtlichen Fragen immer eine individuelle Beratung. Durch meine landwirtschaftlichen Wurzeln habe ich ein besonderes Naheverhältnis zum bäuerlichen Klientel und kann somit auch die richtigen Fragen stellen.

Wie ist das Resümee am letzten Tag des Beratungsangebotes?

Die fünf Beratungstage waren intensiv und sehr gut nachgefragt. Insgesamt haben an die 50 Bauern bzw. Bäuerinnen das Angebot zur kostenlosen Erstberatung genutzt. Die Anliegen betrafen fast durchwegs die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe. Allen ist die Umsatzgrenze von 33.000 Euro im Jahr bekannt, aber viele wissen nicht, welche Einkünfte für diese Umsatzgrenze relevant sind.

Denn aus steuerrechtlicher Sicht hat es sich bewährt die land- und forstwirtschaftlichen Nebeneinkünfte in die vier Bereiche einzuleiten. Bäuerliche Nachbarschaftshilfe zu ÖKL Maschinenselbstkosten, Urlaub am Bauernhof (bis 10 Betten), Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung und alle anderen aufzeichnungspflichtigen Nebentätigkeiten inkl. Direktvermarktung und Almausschank. Gerade im vierten Bereich ist die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe oft schwierig und die Gefahr, dass Einnahmengrenzen überschritten werden, relativ groß.

Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?

Der Betrieb fällt dann ins Gewerberecht. Das heißt es wird evt. ein Gewerbeschein benötigt, die Umsatzsteuerpauschalierung fällt weg, die Einkommenssteuer muss abgeführt werden und eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist zu führen. Der Betrieb ist dann auch nicht mehr der bäuerlichen Sozialversicherung zugehörig, sondern fällt in die gewerbliche Sozialversicherung.

Was raten Sie aus steuerrechtlicher Sicht den Bauern & Bäuerinnen im Land?

Das Steuer-, Gewerbe- und Sozialversicherungsrecht ist ein sehr umfangreiches und komplexes Thema. Wenn Unsicherheiten oder Zweifel bestehen, sollte unbedingt ein Spezialist zu Rate gezogen werden.Denn auch hier gilt, wie in allen Rechtsbereichen, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Da jeder Hof unterschiedliche Betriebszweige und oftmals verschiedene Standbeine hat kann keine pauschal gültige Auskunft gegeben werden - das wäre unprofessionell.

Wie läuft eine Erstberatung bei Ihnen ab?

Grundsätzlich stelle ich zu Beginn des Beratungsgespräches immer 3 Fragen.

  1. Wie viele Hektar land- und forstwirt- schaftliche Fläche gehören zum Betrieb und wie hoch ist der Einheitswert? Das ist wichtig um herauszufinden, ob es sich auch in steuerrechtlicher Sicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt.
  2. Wer ist Besitzer und wer ist Bewirtschafter? Oftmals fällt es den Bauern und Bäuerinnen schwer zwischen diesen beiden Begriffen zu unterscheiden. Für das Steuer- und Gewerberecht zählt immer der Bewirtschafter, auch wenn dieser den Betrieb vielleicht nur gepachtet hat und nicht besitzt.
  3. Welche Einkünfte gibt es in welcher Höhe am Betrieb? Diese Einkünfte werden dann den vier Töpfen zugeteilt und man ermittelt, inwieweit sie die Umsatzgrenzen erreichen.

vlnr: Agrarkundenbetreuer Reinhard Wieser, Mag. (FH) Martin Traintinger und der Geschäftsführer des Maschinenring Tennengau Anton Hofstätter freuen sich, dass so viele Landwirte das kostenlose Erstberatungsangebot in Anspruch genommen haben.