Sicherheit für Gemeinden durch Wildbachbegehung

Kommunen haben die Möglichkeit ihre Wildbäche von regionalen Experten kontrollieren zu lassen - zur Katastrophenvor­beugung und für die Sicherheit im Gemeindegebiet.

Naturkatastrophen ha­ben in der Vergan­genheit gezeigt, dass Ge­meinden in Hinblick auf die Sorgfaltspflicht stärker gefordert sind denn je. Laut Forstgesetz ist eine Ge­meinde dazu verpflichtet, ihre Wildbäche jährlich zu kontrollieren um Gefahren­potenziale im Abflussbe­reich rechtzeitig zu erken­nen und, falls nötig, für die Beseitigung zu sorgen. Im Falle eines Schadens muss die Gemeinde eindeu­tige Nachweise liefern, alle vertretbaren Maßnahmen gesetzt zu haben, um mög­liche Gefahren abzuwen­den.

Um Wildbachkatastro­phen zu vermei­den oder deren Auswir­kungen zu minimieren sind regelmäßig veranlasste Kontrollen un­erlässlich. Die Experten vom Maschi­nenring kontrollieren des­halb planmäßig im Frühjahr die betroffenen Bäche. Auch nach starken Wetterereig­nissen wie Unwettern oder Hochwasser sind Kontroll­gänge notwendig. Der Maschinenring sorgt für eine fachgerechte Durchführung der Arbei­ten sowie die anschließende Erstellung eines Wildbach­begehungsprotokolls gemäß Forstgesetz. Die Haftungs­frage für die Gemeinde wird somit an einen verlässlichen und kompetenten Partner ausgelagert.

Aufgrund der spezifischen Anforderungen, die eine professionelle Wildbach­begehung mit sich bringt, sowie der gesetzlichen Rah­menbedingungen sind externe Profis gefragt. „Die gut ausgebildeten Fachkräfte des Maschi­nenrings kennen die Gege­benheiten der Region und stehen uns im Bedarfsfall auch mit der notwendigen Technik zur Seite. Für uns ist es wichtig, zu jeder Zeit einen kompetenten An­sprechpartner vor Ort zu haben, auf dessen Erfah­rung und Dienstleistungen wir uns verlassen können“, ist Gerhard Eger, Gemeinde St. Stefan ob Stainz, von der Professionalität des Maschi­nenrings bei der Wildbach­kontrolle überzeugt.

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Martin Winkler

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Wildbachbegehung