Impressum des Maschinenring Donauland

Impressum des Maschinenring Donauland

Impressum/Informationen nach § 5 ECG/Offenlegung betreffend die Internet-Seiten des Maschinenring Donauland

Medieninhaber/Redaktion/Herausgeber:

Maschinenring Donauland
Sonnenhang 1/1 
4223 Katsdorf
T +43 5 9060 421
F +43 5 9060 4921
donauland@maschinenring.at
Rechtsform: Verein, ZVR 1810464624
UID: ATU79317419

Offenlegung gemäß § 25 MedienG:

Maschinenring Donauland
Sonnenhang 1/1 
4223 Katsdorf
T +43 5 9060 421
F +43 5 9060 4921
donauland@maschinenring.at
Rechtsform: Verein, ZVR 1810464624
UID: ATU79317419

Geschäftsführer: Josef Denkmair; Ing. Johann Wenigwieser; Ing. Michael Sommer
Obfrau: Rosa Wolfinger

Impressum des Maschinenring Gusental

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Medieninhaber/Redaktion/Herausgeber:

Maschinenring Gusental
Sonnenhang 1/1
4223 Katsdorf
T +43 59060 420
F +43 59060 4920
gusental@maschinenring.at
Rechtsform: Verein, ZVR 207875313
UID: ATU 59297077

Offenlegung gemäß § 25 MedienG:

Maschinenring Gusental
Sonnenhang 1/1
4223 Katsdorf
T +43 59060 420
F +43 59060 4920
gusental@maschinenring.at
Rechtsform: Verein, ZVR 207875313
UID: ATU 59297077

Geschäftsführer: Josef Denkmair; Ing. Johann Wenigwieser
Obfrau: Rosa Wolfinger

Impressum des Maschinenring Perg

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Medieninhaber/Redaktion/Herausgeber:

Maschinenring Perg
Gewerbepark 3
4341 Arbing
T +43 5 9060 421
F +43 5 9060 4921
perg@maschinenring.at
Rechtsform: Verein, ZVR 803771725
UID: ATU56763737

Offenlegung gemäß § 25 MedienG:

Maschinenring Perg
Gewerbepark 3
4341 Arbing
T +43 5 9060 421
F +43 5 9060 4921
perg@maschinenring.at
Rechtsform: Verein, ZVR 803771725
UID: ATU56763737

Geschäftsführer: Ing. Michael Sommer
Obmann: Georg Trauner 

Vereinszweck

Zweck des Vereines

Zweck des Vereines ist die gemeinsame, ideelle, nicht gemeinnützige Förderung von Interessen seiner Mitglieder durch die Verbesserung der Existenzgrundlage der Mitglieder des Vereines, verstanden als gegenseitige persönliche, soziale und technische Hilfeleistung in der Landwirtschaft, sowie die Schaffung und Ermöglichung von Erwerbskombinationen. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.

Der Zweck des Vereines soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

1. Durch die Vermittlung und Organisation des überbetrieblichen Einsatzes von Betriebsmitteln soll den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine wertvolle Hilfe bei der Rationalisierung geboten werden. Dem einzelnen Betrieb soll auf dieser Basis eine moderne Vollmechanisierung mit leistungsfähigen Landmaschinen und anderen technischen Einrichtungen ermöglicht werden.

2. Im Rahmen der wirtschaftlichen Betriebshilfe werden bei Arbeitsspitzen den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Betriebshelfer aus der Landwirtschaft vermittelt.

3. Der Verein unterstützt seine Mitglieder auch durch die Vornahme der, im Zusammenhang mit vermittelten Leistungen, notwendig werdenden zentralen Verrechnung im Namen und auf Rechnung der Mitglieder. Der Verein ist im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur absoluten Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet.

4. Bei Krankheit, Unfall, Todesfall, Spitalsaufenthalt oder Kuraufenthalt soll den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit sozialer Betriebshilfe weitergeholfen werden. Die Abwicklung und finanzielle Unterstützung der sozialen Betriebshilfe für alle im Tätigkeitsbereich des Vereines gelegenen Betriebe wie die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger obliegt dem Verein – nach Maßgabe der durch Bundes- und Landesebene vereinbarten Verträge oder Vereinbarungen (z.B.: Bundesvertrag über die soziale Betriebshilfe).

5. Durch die Beteiligung an und die Kooperation mit Gemeinschaften, Genossenschaften, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sollen Erwerbskombinationen geschaffen und erschlossen werden. Zur gesteigerten Effektivität und Flächendeckung können für diese Gesellschaften Vermittlungsleistungen und Dienstleistungen erbracht werden.

6. Der Verein fördert aktiv den systematischen und regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwecks Rationalisierung der technischen Einrichtungen, zum Aufbau von Produktionszweigen und bei der Einrichtung von Betriebsformen. Insbesondere werden der Aufbau, die Organisation und die Betreuung von Maschinengemeinschaften wie auch die Intensivierung und Weiterentwicklung jeglicher betrieblicher Zusammenarbeit vom Verein gefördert und betrieben.

7. Dem Verein obliegt weiter die Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder in allen organisatorischen und interessenspolitischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen.