Bis 30.11.2024: Meldung der TATSÄCHLICH bodennah ausgebrachten Güllemengen
Wer seine flüssigen Wirtschaftsdünger bodennah ausbringt und an der ÖPUL Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ teilnimmt, bekommt eine Ausgleichszahlung in Höhe von
- 1,10 € je m³ beim Schleppschlauch-Verfahren
- 1,50 € je m³ beim Schleppschuhverfahren
- 1,70 € je m³ beim Gülleinjektionsverfahren
Die Ausgleichszahlung ist mit 50 m³/ha düngungswürdiger Fläche und Jahr gedeckelt.
Bitte dennoch die tatsächlich ausgebrachte Menge angeben!
Zum Beispiel werden auf ertragsbetontem Grünland (4 und mehr Schnitte) oft deutlich mehr als 50 m³ Gülle übers Jahr verteilt ausgebracht – was für eine entzugsorientierte Nährstoffversorgung meist auch sinnvoll ist.
Für die Berechnung der Ammoniakreduktion (Forderung durch NEC-Richtlinie) werden die tatsächlich an die AMA gemeldeten Mengen herangezogen. Es zählt sozusagen jeder m³. Daher bitte unbedingt auch die Mehrmengen (über der Förderobergrenze) angeben! Die Meldung muss bei der AMA bis 30.11. erfolgt sein.
So funktioniert die korrekte Beantragung!
PS: Dasselbe gilt auch für die separierten Güllemengen!