Holzkrananhänger Überprüfungsaktion

Gesetzliche Prüfpflichten für Holzkrananhänger

Das Gesetz schreibt vor der ersten Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung vor. Danach muss der Krananhänger regelmäßig mindestens einmal im Kalenderjahr überprüft werden.

Die wiederkehrenden Prüfungen umfassen:
* die Prüfung von Verschleißteilen (wie z.B.: Bremsen, Tragmittel und Reifen)
* die Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile (wie z.B.: Schalteinrichtungen und Hydraulikleitungen)
* die Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Einrichtungen wie etwa Bewegungsbegrenzungen.

Über diese Prüfung ist ein Protokoll oder eine Checkliste zu führen und abzulegen.

Wer prüft die Geräte?
Diese Prüfungen dürfen Ziviltechniker des Fachgebietes, zugelassene Prüfstellen, technische Büros oder sonstige geeignete fachkundige Personen durchführen.

Warum Prüfen lassen?
Im Falle eines Unfalls mit dem Krananhänger sind die Prüfungsdokumente vorzulegen. Ist keine Prüfung vorhanden kann das zu ernsthaften Konsequenzen (Ausfall Versicherung usw.) führen.

Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen
Nach außergewöhnlichen Ereignissen ist immer eine Prüfung durchzuführen.
Als solche Ereignisse gelten:
* der Absturz von Lasten,
* ein Umstürzen des Arbeitsmittels,
* eine Kollision des Arbeitsmittels mit anderen Teilen,
* die Überlastung des Arbeitsmittels,
* die Einwirkung von großer Hitze,
* Blitzschlag oder dem erfolgten Kontakt mit Freileitungen,
* wesentliche, vom Hersteller nicht vorgesehenen Änderungen oder
* größere Instandsetzungen

Holzkrananhänger Prüfaktion

Prüfaktion für Mitglieder

Der Maschinenring Kufstein organisiert auch heuer wieder eine Prüfaktion für Holzkrananhänger. Geprüft können alle Arten von Anhängern und Kränen werden. Weiteres gibt es heuer auch die Möglichkeit Anbauseilwinden auf freiwilliger Basis überprüfen zu lassen.

Prüfort:            Maschinenring Kufstein, Egerndorf 6. 6300 Wörgl
Datum:             Dienstag, 23. Oktober 2018
Uhrzeit:            9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Prüfung:          nach AMVO 2000 §8 durch den TÜV Süd

Anmeldung bis Donnerstag, 18. Oktober 2018  im Maschinenring Büro bei
Manuel Kaufmann unter Tel.: 05 90 60-70530 oder per
E-Mail:
manuel.kaufmann@maschinenring.at

Prüfung von Holzkränen