Impressum des Maschinenring Kärnten

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Impressum/Informationen nach § 5 ECG/Offenlegung betreffend die Internet-Seiten des Maschinenring Landesverband Kärnten

 

Medieninhaber/Redaktion/Herausgeber:

Maschinenring Landesverband Kärnten

Drasendorfer Straße 42

9020 Klagenfurt

T +43 590 60 200

F +43 590 60 2900

kaernten@maschinenring.at

Rechtsform: Verein, ZVR 484657677

UID: ATU 62995922

DVR 0890430

Offenlegung gemäß § 25 MedienG:

Maschinenring Landesverband Kärnten

Drasendorfer Straße 42

9020 Klagenfurt

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F +43 590 60 2900

kaernten@maschinenring.at

Rechtsform: Verein, ZVR 484657677

UID: ATU 62995922

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Landesgeschäftsführer: Johannes Graf, MBA

Landesobmann: ÖKR Josef Steiner

1. Landesobmann – Stellvertreter: Ing. Erich Hudelist

 

Vereinszweck

Zweck des Vereines ist der organisatorische Zusammenschluss aller im Bundesland Kärnten bestehenden Maschinenringe zur Koordinierung aller Bestrebungen zur Förderung des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft sowie der landwirtschaftlichen Betriebshilfe. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.

Der Zweck des Vereines soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

1. Intensivierung und Weiterentwicklung jeglicher zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit im Bundesland.

2. Wahrung der Interessen der Mitglieder auf wirtschaftlichem und rechtlichem Gebiet gegenüber Behörden und anderen Organisationen bzw. Institutionen – und zwar insbesondere in solchen Fällen, bei denen die Ausübung der Vereinstätigkeit berührt oder beeinflusst wird und langfristige Ziele erreicht werden können.

3. Rahmenbedingungen für eine gedeihliche Entwicklung aller Geschäftsbereiche (z.B. Entwicklung leistungsfähiger Strukturen)

4. Umsetzung österreichweit beschlossener verbindlicher Strategien.

5. Strategische Führung des „Unternehmensbereiches“ Maschinenring Agrar.

6. Gründung von bzw. Beteiligung an Kapital- und/oder rechtsfähigen Personengesellschaften sowie Erwerb etwaiger erforderlicher Gewerbeberechtigungen insbesondere zur Schaffung und Erschließung von Erwerbskombinationen im ländlichen Raum.

7. Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.

8. Schulung der Geschäftsführer, Mitarbeiter und Funktionäre der Mitglieder und der zugehörigen Organisationen, u. a. in Form von Informationen und Arbeitstagungen, Schulungsveranstaltungen, Exkursionen usw.;

9. Finanzielle Zuwendungen nach Maßgabe der Vereinsmittel.