Soziale Betriebshilfe

Eine schwere Grippe, ein gebrochenes Bein – wer krank oder durch einen Unfall außer Gefecht gesetzt ist, braucht Zeit und Erholung, um wieder gesund zu werden. Der Maschinenring vermittelt über die soziale Betriebshilfe schnell und unkompliziert kompetente Arbeitskräfte und unterstützt bei der Beantragung des SVS-Zuschusses.

Unsere Leistungen

Vermittlung geeigneter Betriebshelfer

Wir vermittelten dir geeignete Betriebshelferinnen bzw. Betriebshelfer, die das nötige landwirtschaftliche Know-How mitbringen, damit die Tiere auch bei Krankheit, Unfall oder Schicksalsschlag weiterhin gut versorgt sind.

Unterstützung bei der Antragstellung

Wir beraten die betroffene Familie/die betroffene Person umfassend zum Thema Soziale Betriebshilfe, unterstützen bei der SVS-Antragstellung und Abrechnung. Die Abwicklung der Sozialen Betriebshilfe über den Maschinenring stellt für bäuerliche Familien somit eine wirkliche Entlastung dar.

Regionaler Ansprechpartner

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Häufig gestellte Fragen

Bei Arbeitsausfall der Betriebsführerin oder des Betriebsführers oder eines hauptberuflich am Betrieb beschäftigten Ehepartners, Kindes, Schwiegerkindes oder Übergebers kann Soziale Betriebshilfe bei der SVS beantragt werden.

Soziale Betriebshilfe kann beantragt werden

  • ab zwei Tage Spitalsaufenthalt
  • ab 15 Tage ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit
  • bei Kurz (Heilverfahren, Erholungsaufenthalt)
  • bei der Begleitung eines schwerkranken (behinderten) Kindes im Spital/Heilverfahren
  • Tod eines Anspruchsberechtigten
  • bei REHA Aufenthalten (Rehabilitationsbetriebshilfe)
  • darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit einer Mutterschaftsbetriebshilfe bei der Geburt eines Kindes.

Wir helfen dir nicht nur geeignete Betriebshelfer rasch zu finden, sondern unterstützen dich auch bei der Beantragung der Sozialen Betriebshilfe bei der SVS. Wir füllen mit dir gemeinsam alle notwendigen Formulare aus, koordinieren den gesamten Einsatz und behalten alle Fristen zur Einreichung und Abrechnung im Auge.

Der Kostenzuschuss der SVS für die soziale Betriebshilfe beträgt

  • für 90 Einsatztage, max. 8 Stunden pro Tag: EUR 12,00 pro Stunde
  • für weitere Einsatztage, max. 6 Stunden pro Tag: EUR 12,00 pro Stunde
  • max. 80 % der anerkannten Gesamtkosten
  • längstens 6 Monate (bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit)
  • im Todesfall ist eine Leistung bis zu 2 Jahre möglich (jährliche Höchstdauer 140 Tage)
  • bei beruflicher Rehabilitation wird im Vorhinein ein Leistungsrahmen vorgegeben

Detaillierte Informationen zur Sozialen Betriebshilfe erhältst du direkt bei deinem Maschinenring oder auch auf der Website der SVS Betriebshilfe für Bauern (svs.at).

Wir sind für Sie da.

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Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
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