Entlastungshilfe - Urlaub vom Bauernhof

In Niederösterreich und der Steiermark wird die "Entlastungshilfe", nämlich eine nötige Aushilfe am Betrieb sowie eine finanzielle Unterstützung angeboten. Fördergeber ist das Land NÖ bzw. das Land Steiermark.

landwirte übergeben schlüssel an maschinenring betriebshelferin

Unsere Leistungen

Ziel

Aufbau einer gesicherten Entlastungshilfe für täglich wiederkehrende Arbeiten am Betrieb durch den Einsatz von aktiv vermieteten Betriebshelfern über Vertretungsdienste.

Erholung

Arbeitsentlastung der bäuerlichen Familie, um Zeit für körperliche und geistige Erholung zu schaffen.

Gesund bleiben

Beitrag zur Steigerung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Mitglieder von bäuerlichen Familien.

Aufrechterhaltung des Betriebs bei Abwesenheit

Nachhaltige Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Regionaler Ansprechpartner

PLZ eingeben und regionalen Ansprechpartner finden:

Förderungen und Voraussetzungen

landwirt im gespräch mit maschinenring mitarbeiter

Förderungs­voraussetzungen

  • Entlastungshilfe kann nur bei einem mindestens drei Tage (mind. 2 Übernachtungen außer Haus) dauernden Urlaub beansprucht werden (nicht bei Kur, das wäre "Soziale Betriebshilfe")
  • nur für aktive, bei der SVS pensionsversicherte Betriebsführer oder Betriebsleiter-Ehepaare
  • Es muss sich um einen Betrieb mit täglich erforderlicher Anwesenheit einer ausgebildeten oder geschulten Person handeln (z.B. Tierhaltung)
  • Der Einsatz eines betriebsfremden, qualifizierten Betriebshelfers erfolgt über Vermittlung durch einen Vertretungsdienst.
  • Im bäuerlichen Haushalt darf keine Person leben, welcher die anfallenden Arbeiten während der Abwesenheit zugemutet werden können.
  • Ein Zuschuss wird nur für die täglich wichtigen Arbeiten am Betrieb geleistet (z.B. Stallarbeit, Fütterung)

Höhe der Förderung

Niederösterreich: 50% der nachgewiesenen Einsatzkosten (ohne Ust.) des Betriebshelfers/in, max. 60€ pro Tag und höchstens für 10 Tage je Kalenderjahr.

Steiermark: Max. 34€ pro Tag und max. 1.860€ pro Jahr.

betriebshelferin füttert kühe im kuhstall
maschinenring mitarbeiter im gespräch mit landwirtin und betriebshelferin

Antragsstellung und Abwicklung

  • Zeitgerechte Anmeldung des Einsatzes vor Urlaubsantritt  (auch telefonisch) beim Vertretungsdienst (z.B. Maschinenring Geschäftsstelle) und schriftliche Antragsstellung
  • Gemeinsame Planung und Fixierung des Vertretungsdienstes mit dem/der Maschinenring MitarbeiterIn
  • Nach dem Urlaub, Weitergabe z.B. einer Hotelrechnung oder Aufenthaltsbestätigung sowie der Stundenliste des Betriebshelfers/in an die Maschinenring-Geschäftsstelle (für eine zügige Abwicklung ist es empfehlenswert, diese Unterlagen innerhalb von zwei Wochen, jedenfalls spätestens innerhalb von 5 Monaten nachzureichen)
  • Die Verrechnung des Betriebshelfereinsatzes erfolgt über den Vertretungsdienst
  • Das Ausmaß und die Notwendigkeit der Arbeiten werden durch die Förderabwicklungshilfestelle überprüft, der Zuschuss wird periodisch abgerechnet und auf das Konto des Antragstellers überwiesen

Häufig gestellte Fragen

In dieser Form gibt es die Entlastungshilfe derzeit nur in Niederösterreich und in der Steiermark. In anderen Bundesländern wir die "Soziale Betriebshilfe" und "Wirtschaftliche Betriebshilfe" angeboten, bitte informieren dich direkt in deinem regionalen Maschinenring.

Wenn du Landwirtin oder Landwirt mit Betriebssitz in Niederösterreich oder in der Steiermark bist und dir mindestens drei Urlaubstage gönnen willst. Du musst aktive/r, bei der SVS pensionsversicherte/r Betriebsführer/in (oder Betriebsführer-Ehepaar) sein.

Nein, leider kann die Entlastungshilfe im Falle einer Kur nicht in Anspruch genommen werden. Bitte erkundige dich diesbezüglich zum Thema "Soziale Betriebshilfe".

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