Energiegemeinschaften
Nicht nur Maschinen, sondern auch Strom gemeinschaftlich nutzen? Durch eine Gründung von Energiegemeinschaften können bestehende Energienetze bis zu einem gewissen Grad gemeinschaftlich ohne Netzanbieter genutzt werden.

Unsere Leistungen
In Zusammenarbeit mit den örtlichen Ringen bieten wir Energiestammtische und Informationsveranstaltungen an, um das Bewusstsein für die optimale und nachhaltige Nutzung von Energie zu erhöhen.
Wir sorgen für einen einfachen und unkomplizierten Zugang zur Teilnahme an den Maschinenring Energiegemeinschaften für Landwirte, Gewerbetreibende, Privatpersonen und Gemeinden, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wir unterstützen die regionalen Maschinenringe bei der Gründung von Energiegemeinschaften.
Wir überwachen die Energieproduktion und Energiekonsumation innerhalb der Maschinenring Energiegemeinschaften und erstellen regelmäßige Berichte für die Mitglieder.
Wir verwalten unsere Mitglieder und erstellen Abrechnungen basierend auf dem Energieverbrauch und der Energieproduktion innerhalb der Maschinenring Energiegemeinschaften.
Wir tragen durch effiziente Ressourcennutzung innerhalb unserer Maschinenring Energiegemeinschaften aktiv zur Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks bei und unterstützen eine nachhaltige Zukunft.
Regionaler Ansprechpartner

Gemeinsam Unabhängigkeit schaffen

Was sind Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften sind eigene Rechtspersönlichkeiten, wie beispielsweise ein Verein, eine Genossenschaft, KG oder GmbH, die als Abrechnungsträger zur gemeinsamen Stromnutzung des aus erneuerbaren Energiequellen stammenden Stroms für deren Mitglieder dienen und dabei nicht gewinnbringend ausgerichtet sind. Die Energiegemeinschaft selbst muss keine Stromerzeugungsquelle besitzen.
Arten von Energiegemeinschaften
- Lokale Energiegemeinschaft (EG): Alle Teilnehmer dieser EG müssen sich hinter derselben Trafo-Station befinden.
- Regionale Energiegemeinschaft: Alle Teilnehmer befinden sich in derselben Trasse eines Umspannwerkes.
- Bürgerenergiegemeinschaft: Dabei kann die Gemeinschaft über mehrere Konzessionsgebiete und Netzbetreiber reichen, auch Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen teilnehmen, was bei den ersten beiden Varianten durch vorgegebene Umsatzgrenzen untersagt ist.


Vorteile
- Kostenersparnis: Günstiger Energieeinkauf, preiswerter Verkauf von überschüssiger Energie und oft reduzierte Netzgebühren – unabhängig davon, ob du Energie konsumierst, erzeugst oder beides.
- Unabhängigkeit: Weniger Abhängigkeit von Energieversorgungsunternehmen und planbare, stabilere Betriebskosten.
- Nachhaltigkeit: Reduzierung von Treibhausgasen und aktiver Beitrag zu den österreichischen Klimazielen.
- Lokale Wertschöpfung: Stärkung der regionalen Wirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen.
- Innovative Technologien: Förderung des Einsatzes moderner Technologien wie Photovoltaikanlagen, Bioenergie und Energiespeicher.
Häufig gestellte Fragen
Derzeit ist der Energiegemeinschaftssektor in der Steiermark stark im Aufbau. Hier findest du Infos zur Bürgerenergiegemeinschaft Maschinenring Steiermark.
Es werden mindestens zwei Rechtspersönlichkeiten für die Gründung benötigt.
Die Aufteilung des Stroms innerhalb einer EG wird nach prozentuellem Abnahmeverhalten aufgeteilt. Voraussetzung ist auch das Vorhandensein eines Smartmeters bei jedem Abnehmer. Innerhalb einer EG gibt es sogenannte „perfect matches“, wie beispielsweise ein Kleinwasserkraftwerk, das rund um die Uhr Strom produziert und ein kleines Hotel, das ganzjährig geöffnet ist.
Energiegemeinschaften sind keine Stromanbieter oder Stromhändler. Darüber hinaus dürfen sie keinen Strom zukaufen, sondern nur den eigens erzeugten Strom unter den Mitgliedern gemeinnützig – also nicht gewinnbringend – verteilen.
Aktuelles zum Thema
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