Wir vermitteln deine Dienstleistung

Bau dir mit dem Maschinenring ein betriebliches Standbein für ein gesichertes Familieneinkommen auf.

Als Landwirtin und Landwirt kannst du im landwirtschaftlichen Nebengewerbe für andere Landwirte Dienstleistungen erbringen und ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften. Egal ob du mit deinen landwirtschaftlichen Maschinen überbetrieblich tätig sein willst, oder deine Arbeitskraft in der sozialen Betriebshilfe, als Betriebshelfer oder Stallgeher zur Verfügung stellen möchtest: wir vermitteln dich.

Mann steigt aus grünem Traktor aus

Deine Möglichkeiten

  • Werde Maschinendienstleister: Verdiene mit deinen landwirtschaftlichen Maschinen Geld. Nachfrage besteht so gut wie für jede Maschine und jede Dienstleistung.
  • Deine Arbeitskraft ist gefragt: auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gibt es immer etwas zu tun. Hilf bei Arbeitsspitzen, spring als Urlaubsvertretung im Stall ein, arbeite im Forstteam mit oder erledige Spezialtätigkeiten zum Beispiel als Klauenpfleger.
  • Helferin und Helfer in der sozialen Betriebshilfe: Ob Krankheit, Unfall, Operation oder Schicksalsschlag - unterstütze andere Landwirte, wenn (d)eine helfende Hand am dringendsten gebraucht wird.

Rundum sorglos mit dem Maschinenring als Partner

  • Auftragsvermittlung: wir vermitteln dir die Aufträge & Kunden.
  • Sicheres Einkommen: wir kümmern uns um eine gute Auslastung deiner Maschinen & Arbeitskraft.
  • Rechnungsservice: wir stellen anhand deines Lieferscheins die Rechnungen an deine Kunden aus und wickeln den gesamten Zahlungsverkehr für dich ab.
  • Bargeldlos & sicher: bei uns bekommst du dein Geld immer direkt auf das Konto.
  • Keine Zettelwirtschaft: Dank des digitalen Lieferscheins und dem Online-Manager.
  • Mahnungsservice: bei Zahlungsverzug stellen wir für dich die Mahnungen an deine Kunden aus.
  • Statistik: mit dem Maschinenring hast du dein Nebengewerbe immer gut im Überblick.

Investitionsberatung

Du planst deinen Fuhrpark zu erweitern oder zu modernisieren, bist dir aber noch nicht ganz sicher, welche Investition langfristig sinnvoll ist? Wir bieten dir eine umfassende landwirtschaftliche Beratung zur Optimierung deines Maschinenfuhrparks und Arbeitseinsätzen.

  • Der Maschinenring übernimmt die Abklärung, ob das geplante Gerät überbetrieblich in der Region eingesetzt werden kann.
  • Der Maschinenring gibt die Auskunft über die Verfügbarkeit von Maschinen und Geräte in deiner Region.
  • Der Maschinenring organisiert bei Bedarf Maschinengemeinschaften für die gemeinschaftliche Anschaffung von Maschinen und Geräten.
Mann steht vor rotem Traktor mit Güllefass
Mann fährt mit grünem Traktor

Richtpreise für die Landwirtschaft

Der Maschinenring ist die erste Anlaufstelle, wenn es um den Wert und die Kosten landwirtschaftlicher Leistungen geht. Wir ermitteln in Preiskommissionen die Marktpreise in Anlehnung an das ÖKL und fassen diese in regionale Preisempfehlungen zusammen. Diese Richtpreise sind dann die Grundlage für die Verrechnung deiner Maschinendienstleistungen von Bauer zu Bauer. Solltest du mit deinem agrarischen Kunden keinen anderen Preis für deine Dienstleistung vereinbaren, wird automatisch unser Richtpreis für die Verrechnung herangezogen.

Du kannst dich jederzeit bei deinem Maschinenring über die aktuell gültigen landwirtschaftlichen Richtpreise in deiner Region informieren!

  • Wir wissen wo deine Dienstleistung benötigt wird und vermitteln dich zu den landwirtschaftlichen Betrieben.
  • Du brauchst dir nicht den Kopf über die Preise deiner Dienstleistung zu zerbrechen, sondern kannst jederzeit auf unsere Richtpreise zurückgreifen.
  • Wir erstellen in deinem Namen die Rechnung an den Kunden - du brauchst dich nicht um eine korrekte und zeitnahe Ausstellung kümmern. Das erledigen wir für dich.
  • Du bekommst das Geld direkt auf dein Konto überwiesen - bargeldlos, sicher und schnell.
  • Durch die bargeldlose Abwicklung brauchst du dir keine Gedanken bezüglich der Registrierkassenpflicht zu machen.
  • Wir übernehmen das Mahnwesen für dich und du ersparst dir damit viel bürokratischen Aufwand und Ärger.
  • Zur eigenen Übersicht, vor allem aber auch zur unkomplizierten Meldung an die SVS, bekommst du jederzeit auf Knopfdruck deine aktuellen Statistiken von uns.
  • Mit uns bist du maximal flexibel: gib uns bekannt wie viele Stunden du neben deinem Betrieb tätig sein möchtest oder kannst. Wir schneidern deine Tätigkeiten genau darauf zu.

Für die Vermittlung und Verrechnung deiner agrarischen Dienstleistungen brauchen wir:

  • deine Betriebsdaten inkl. LFBIS
  • deine Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse
  • Name des aktuellen Betriebsführer und ggf die Namen der mittätigen Angehörigen
  • aktuelle Maschinenkartei
  • gewünschte Tätigkeiten und das gewünschte Arbeitsausmaß
  • Betriebs-Bankkonto

Das alles klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch vor Ort bei dir am Hof oder bei uns im Maschinenring Büro.

Zum land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb zählen exakt definierte Tätigkeiten - innerhalb einer bestimmter Umsatzgrenzen - die ein Landwirt für andere durchführen darf, ohne dass er dabei aus der steuerlichen Vollpauschalierung fällt und ohne, dass er dafür ein Gewerbe anmelden muss (z.B. bäuerliche Nachbarschaftshilfe und andere aufzeichnungspflichtige Nebentätigkeiten). Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb eine Mindestfläche an land- und forstwirtschaftlicher bzw. weinbaulicher Grundfläche bewirtschaftet.

Grundvoraussetzung ist, dass der Betrieb eine Mindestfläche an land- und forstwirtschaftlicher bzw. weinbaulicher Grundfläche bewirtschaftet.

Die landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten dürfen von

  • Betriebsführer und Betriebsführerin,
  • sowie am Betrieb beschäftigte direkte Verwandte erster Linie (Ehegatte/Ehegattin bzw. eingetragener Partner/Partnerin, Kinder, Eltern, Geschwister) durchgeführt werden.

Ja, die folgenden landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten sind vor Einsatzbeginn der SVS zu melden, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz und es drohen Strafzahlungen:

  • Maschinendienstleistungen, für die ein höherer Preis als die vom ÖKL vorgegebenen Maschinenselbstkosten verrechnet wird.
  • Tätigkeiten bei denen die Arbeitszeit gesondert ausgewiesen und verrechnet wird (auch z.B. bei sozialer Betriebshilfe und anderen manuellen Tätigkeiten).
  • Tätigkeiten die im Rahmen der Kulturpflege im ländlichen Raum erbracht werden.
  • Winterdienste auf landwirtschaftlichem Wegenetz (Achtung: Winterdienst auf nicht landwirtschaftlichen Wegen darf nicht im landwirtschaftlichen Nebengewerbe durchgeführt werden).
  • Fuhrwerksleistungen für landwirtschaftliche Betriebe.
  • Holzakkordant-Ttätigkeiten
  • Verwertung organischer Abfälle.
  • Maschinen- und Gerätevermietung an landwirtschaftliche Genossenschaften.
  • Direktvermarktung und Almausschank.

 

Bis 30. April des Folgejahres sind dann die Brutto-Einnahmen aus deiner Nebentätigkeit der SVS bekanntzugeben. Das geht ganz einfach mit deiner Jahresstatistik vom Maschinenring.

Hier kannst du alles dazu auf der Homepage der SVS nachlesen: www.svs.at.

Nein. Denn innerhalb des Rahmens der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe und der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten kann ein landwirtschaftlicher Betrieb

  • im Rahmen der bestehenden bäuerlichen Sozialversicherung und
  • im Rahmen der steuerlichen Vollpauschalierung

bestimmte Tätigkeiten gegen Entgelt für andere landwirtschaftliche Betriebe durchführen. Und zwar ohne dass du hierfür ein Gewerbe anmelden musst oder aus der Vollpauschalierung fällst.

Die Tätigkeiten und das Tätigkeitsausmaß ist jedoch vom Gesetzgeber klar geregelt. Hältst du diese nicht ein, drohen dir hohe Strafzahlungen. Wir beraten dich gerne im Detail bezüglich der steuerlichen, gewerblichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben und Umsatzgrenzen.

Ja. Denn innerhalb des Rahmens der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe und der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten kann ein landwirtschaftlicher Betrieb

  • im Rahmen der bestehenden bäuerlichen Sozialversicherung und
  • im Rahmen der steuerlichen Vollpauschalierung

bestimmte Tätigkeiten gegen Entgelt für andere landwirtschaftliche Betriebe durchführen. Und zwar ohne dass du hierfür ein Gewerbe anmelden musst oder aus der Vollpauschalierung fällst.

Die Tätigkeiten und das Tätigkeitsausmaß ist jedoch vom Gesetzgeber klar geregelt. Hältst du diese nicht ein, drohen dir hohe Strafzahlungen. Wir beraten dich gerne im Detail bezüglich der steuerlichen, gewerblichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben und Umsatzgrenzen.

Wir sind für dich da!

Die Teams an unseren Maschinenring-Standorten haben immer ein offenes Ohr für unsere Mitglieder und Kunden. Wir freuen uns über jede Anfrage!