Maschinenring Agrarpreiselisten
Unsere Agrar-Preisliste bildet die Basis für die Abrechnung von Maschinendienstleistungen zwischen Landwirten im Rahmen der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten.

Preise digitales Feldmangement & Nährstoffmanagement
Die Preise unserer Dienstleistungen im Rahmen des digitales Feldmanagements (RTK Signal, SmartAntenne, Spurprofi,...) und des Nährstoffmanagements (Bodenproben, Wirtschaftsdüngeranalysen,...) haben wir dir hier übersichtlich zusammengestellt:

Wissenswertes & FAQ´s
Das ÖKL, oder Österreichisches Kuratorium für Landtechnik, ist ein Verein, der sich auf die Berechnung und Veröffentlichung von Pauschalrichtwerten für Land- und Forsttechnik spezialisiert hat. Diese Richtwerte dienen als Berechnungsgrundlage für den Einsatz von Maschinen in der Landwirtschaft und Nachbarschaftshilfe.
Die Richtwerte des ÖKL berücksichtigen:
- Neuwertpreis
- Nutzungsdauer
- Restwert
- Fixkosten
- Variable Kosten
Wenn du agrarische Maschinendienstleistungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten anbietest, sind die Richtpreise des ÖKL relevant für die Ermittlung deiner Beitragsgrundlage bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).
Erfolgt die Abrechnung der Nebentätigkeiten über den Maschinenselbstkosten (oberhalb der ÖKL-Richtwerte) oder wird die eigene Arbeitskraft verrechnet (z.B. bei der wirtschaftlichen oder sozialen Betriebshilfe), dann werden die aus der Nebentätigkeit erzielten Einnahmen beitragsrelevant bei der SVS.
Führst du deine agrarische Maschinendienstleistungen zu Maschinenselbstkosten (unterhalb der ÖKL-Richtwerte) und ohne die Verrechnung der eigenen Arbeitskraft durch, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe deiner Beitragsgrundlage bei der SVS.
Als Maschinendienstleister bist du mit unseren Preislisten auf der sicheren Seite - unsere Richtpreise orientieren sich immer an den aktuellen Maschinenselbstkosten.
Ja, die Aufnahme von landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten, wie zum Beispiel das Erbringen von Maschinendienstleistungen für andere Landwirte, muss der SVS innerhalb eines Monats ab Beginn der Nebentätigkeit gemeldet werden. Deine beitragsrelevanten Einnahmen aus den Nebentätigkeiten müssen aufgezeichnet und bis spätestens 30. April des Folgejahres der SVS gemeldet werden. Hier geht´s zur Nebentätigkeitsmeldung SVS.
Auch steuerrechtlich bzw. gewerberechtlich gibt es Umsatzgrenzen die du bei der Durchführung deiner Nebentätigkeiten beachten musst. Über die aktuell gültigen Umsatzgrenzen informiert dich dein regionaler Maschinenring gerne.
Du willst mehr über die Rahmenbedingungen rund um landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten erfahren?
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