Versicherung und ihre Grenzen
Betriebshaftpflichtversicherung in der Landwirtschaft: Risiken und wichtige Erweiterungen
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt landwirtschaftliche Betriebe vor Schadensersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Grunddeckung ist wichtig, reicht aber oft nicht aus. Zusatzbausteine wie erweiterte Umwelt-Haftpflicht, Produkthaftung, Feuerregress oder Tätigkeitsschäden sind je nach Betrieb sinnvoll, um den Schutz zu erweitern.
Nebengewerbliche Tätigkeiten – etwa Pflanzenschutzdienste für Dritte – sind häufig nicht durch die landwirtschaftliche Haftpflicht gedeckt. Hier empfiehlt sich eine Absicherung über den Maschinenring mit erweitertem Versicherungsschutz.
Wer gewerbliche Arbeiten wie Lohnarbeiten oder Winterdienste auf fremden Flächen anbietet, benötigt eine separate gewerbliche Haftpflichtversicherung oder arbeitet mit dem Maschinenring zusammen, der die passenden Berechtigungen hat.
Auch bei der Nutzung von Traktoren und Maschinen außerhalb der Landwirtschaft kann es zu Versicherungslücken kommen. Zusatzklauseln der Kfz-Haftpflicht sichern hier ab – wichtig ist die behördliche Anmeldung von Maschinen mit Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h.