Weniger Bürokratie bei Überbreite
Landmaschinen im Straßenverkehr
Moderne Landtechnik wird leistungsfähiger – und damit oftmals auch breiter. Für viele land- und forstwirtschaftliche Maschinen reichen die gesetzlich zulässigen Abmessungen im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr aus. Das bedeutete bisher vor allem eines: hohen administrativen Aufwand bei der Nutzung von Gemeindestraßen. Nun gibt es in Salzburg eine praxistaugliche Lösung – maßgeblich vorangetrieben durch den Maschinenring Salzburg und die Lohnunternehmervereinigung.
Bewilligung nach § 39 KFG mit Routengenehmigung
Rechtliche Grundlage ist § 39 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG). Für Fahrzeuge, die die zulässige Breite von 2,55 Metern oder die erlaubten Gewichte überschreiten, ist eine Routengenehmigung erforderlich. Diese wird vom Land Salzburg erteilt und gilt – unter Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen – für sämtliche Bundes- und Landesstraßen im Bundesland. Gemeindestraßen waren davon bislang ausgenommen. Vielen Betrieben ist nicht bewusst, wie rasch die Breitengrenze überschritten wird. Nicht nur Mähdrescher oder Feldhäcksler sind betroffen – auch moderne Rundballenpressen, Press-Wickelkombinationen, Güllefässer mit breiter Bereifung oder Forstanhänger mit Kran überschreiten je nach Ausstattung die 2,55-Meter-Grenze. In diesen Fällen ist für die Nutzung öffentlicher Straßen eine Genehmigung erforderlich.
Pauschalzustimmung der Gemeinden
Bisher musste bei jeder einzelnen Gemeinde separat um Zustimmung angesucht werden. Gerade für überregional tätige Betriebe, Maschinengemeinschaften oder Lohnunternehmer war das mit erheblichem Aufwand verbunden. Nach intensiven Gesprächen mit Land und Gemeindeverband wurde nun ein Modell umgesetzt, das sich bereits in anderen Bundesländern bewährt hat: Gemeinden können eine Pauschalzustimmung zur Nutzung ihrer Gemeindestraßen für überbreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erteilen. Liegt diese Zustimmung vor, gilt der Bescheid des Landes automatisch auch für die betreffenden Gemeindestraßen – eine zusätzliche Einzelgenehmigung ist nicht mehr erforderlich. Für Gemeinden ohne entsprechenden Beschluss bleibt weiterhin eine gesonderte Zustimmung notwendig.
Einsatz für praktikable Lösungen
Dass diese Lösung nun auch in Salzburg umgesetzt werden konnte, ist wesentlich dem Engagement des Maschinenring Salzburg und der Lohnunternehmervereinigung zu verdanken. In zahlreichen Gesprächen wurde die Notwendigkeit einer landesweit einheitlichen und praxisgerechten Regelung aufgezeigt. Ziel war es, Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für die Betriebe deutlich zu reduzieren. Gerade in arbeitsintensiven Phasen wie Ernte oder Forstsaison braucht es klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Die neue Regelung bringt spürbare Erleichterung und stärkt die Einsatzfähigkeit moderner Landtechnik im gesamten Bundesland.
Maschinenring wirkt
Die neue Handhabung der Überbreiten-Regelung ist ein wichtiger Schritt für die Praxis. Sie verbindet Rechtssicherheit mit Verwaltungsvereinfachung und zeigt, dass konstruktive Zusammenarbeit zwischen Interessenvertretungen, Gemeinden und Land konkrete Verbesserungen für die Betriebe bewirken kann. Der Maschinenring setzt sich aktiv für Lösungen ein, die im landwirtschaftlichen Alltag funktionieren – im Interesse unserer Mitglieder.
Jetzt sind die Gemeinden am Zug
Ein erster Schritt ist gemacht. Damit die Regelung im ganzen Bundesland wirkt, braucht es weitere Gemeinden, die sich anschließen. Gerade die Ortsbauernschaften sind nun gefragt, das Gespräch mit ihren Gemeinden zu suchen. Es geht um praktikable Lösungen für die tägliche Arbeit – nicht um Sonderrechte.