Pflanzenschutz: Neue Regelungen

Seit Jahresbeginn gelten erweiterte Dokumentationspflichten im Pflanzenschutz und neue Regeln für die Entsorgung von Pflanzenschutzmittel-Gebinden.

Die Anforderungen an die Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen steigen weiter. Gleichzeitig gibt es Erleichterungen bei der Entsorgung leerer Pflanzenschutzmittel-Gebinde.

Mehr Angaben bei Aufzeichnungen

Seit Jahresbeginn gelten für Land- und Forstwirte erweiterte Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Zusätzlich zu den bisherigen Angaben welches Pflanzenschutzmittel, zu welchem Zeitpunkt, auf welcher Kultur und Fläche in welcher Menge ausgebracht wurde, müssen künftig auch die Pflanzenschutzmittel-Registernummer, die genaue Fläche georeferenziert durch den MFA sowie bei bestimmten bienengefährlichen Mitteln die Uhrzeit der Anwendung dokumentiert werden. Auch müssen das Entwicklungsstadiums (BBCH) und der EPPO-Code der Kultur aufgezeichnet werden. Die beiden letzten Faktoren werden 2026 aber seitens AMA nicht kontrolliert.
Ab 2027 werden diese Angaben jedoch verpflichtend überprüft. Empfohlen wird aber bereits jetzt eine vollständige und möglichst elektronische Dokumentation (ab 2027 verpflichtend digital zu führen). Zur Unterstützung können Aufzeichnungsprogramme verwendet werden.

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Entsorgung von Pflanzenschutzmittel-Gebinden

Seit 1. Jänner 2026 können restentleerte und ordnungsgemäß gereinigte Pflanzenschutzmittel-Gebinde kostenlos in den oberösterreichischen Altstoffsammelzentren abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Kanister vollständig entleert, dreimal ausgespült und sauber getrocknet sind. Die Verschlüsse müssen separat abgegeben werden.

Neu ist, dass auch Gebinde mit dem Gefahrensymbol „ernste Gesundheitsgefahr“ (explodierender Mensch) bis 25 Liter angenommen werden. Dieses Gefahrensymbol muss unkenntlich gemacht werden – Etikett aber nicht entfernen! Am besten mit einem Lackspray übersprühen. Nicht zulässig bleibt weiterhin die Entsorgung über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne.

Für Gebinde mit dem Gefahrensymbol „giftig“ (Totenkopf), nicht restentleerte Gebinde und Pflanzenschutzmittelreste fallen Entsorgungskosten an.

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Andreas Heinzl
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Von: Bundesland Oberösterreich

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