Sicherheit in Notfällen durch soziale Betriebshilfe

Soziale Betriebshilfe

Fragt man Landwirte nach den Gründen für ihre Mitgliedschaft beim Maschinenring, nennen 2/3 der Befragten SOZIALE ABSICHERUNG an erster Stelle. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen, als Bauer sein Arbeitsfeld individuell zu gestalten, gibt der Maschinenring vor allem in Notfällen und schwierigen Situationen Sicherheit.

Die soziale Betriebshilfe gehört neben der Maschinenhilfe zu den Kernbereichen des Maschinenrings. Bei Krankheit, Unfall, Todesfall oder bei Bedarf einer Rehabilitation ist rasche und kompetente Hilfe notwendig.
 

Die Maschinenringe und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern arbeiten in der Organisation der sozialen Betriebshilfe seit 1996 erfolgreich zusammen, um jedem landwirtschaftlichen Betrieb in ganz Österreich einen geeigneter Betriebshelfer zur Verfügung stellen zu können.
 

Ein Anruf beim regionalen Maschinenring genügt und schon kann jeder Landwirt sofort fachgerechte Hilfe in Anspruch nehmen.
 

Wichtig ist, dass der lokale Maschinenring vom in Not geratenen Hof sofort verständigt wird. Dadurch können wichtige Arbeiten am Hof gleich weitergeführt werden. Der Maschinenring stellt den Betriebshelfer bereit, überprüft den Einsatz und erledigt die Abrechnung mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB). Der formlose Anruf beim Maschinenring gilt schon als Antrag auf einen Kostenzuschuss für den Betriebshilfeeinsatz. Die Anträge sind an den örtlich zuständigen Maschinenring zu richten. In der Folge überweist die SVB den Zuschuss direkt an den Versicherten.

Einsatzgruende Soziale Betriebshilfe

Einsatzgründe Soziale Betriebshilfe in der Steiermark 2014

Einsatzstunden

Anerkannte und geleistete Einsatzstunden der sozialen Betriebshilfe, sowie Zivildiensteinsatzstunden in der Steiermark 2014