Arbeitsausfall - Härtefallregelung

Arbeitsunfall - Härtefallregelung

Arbeitsausfall – Härtefallregelung

Egal ob Unfall oder Erkrankung – ein Arbeitsausfall am eigenen Betrieb führt nicht nur zu persönlichen und familiären, sondern im Extremfall auch zu existenziellen, betrieblichen Problemen. Mit der Härtefallregelung des Landes Niederösterreich kann geholfen werden.

Im Zuge eines Arbeitsausfalls, der länger als 2 Monate andauert, kann zusätzlich zur sozialen Betriebshilfe der SVB um einen Zuschuss beim Land Niederösterreich angesucht werden. Dadurch soll der finanzielle Aufwand für die aktive Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebes, der durch den Einsatz von Vertretungsdiensten entsteht, gemildert werden. Man spricht von der sogenannten Härtefallregelung.

 

Förderungsvoraussetzungen

  • Arbeitsausfall oder Erkrankung mit einer Einsatzdauer der Aushilfe von mind. 2 Monaten
  • Die Betriebshilfe muss den Einsatzvoraussetzungen der sozialen Betriebshilfe entsprechen

Art und Höhe der Förderung

  • € 4,00 je anerkannter Einsatzstunde, maximal für 280 Stunden jährlich
  • Die Unterstüzungsdauer ist auf insgesamt 3 Monate pro Jahr und Beihilfeempfänger begrenzt
  • Förderungsbeträge unter 50 € werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht ausbezahlt

Förderabwicklung

  • Nach erfolgter Abrechnung der sozialen Betriebshilfe durch die SVB kann der Zuschuss für die Härtefallregelung des Landes NÖ beantragt werden
  • Antragstellung über deinen lokalen Maschinenring
  • Der Antrag für die Härtefallregelung muss innerhalb von sechs Monaten nach Einsatzende des Betriebshelfers bei der Landwirtschaftskammer eingelangt  sein.
  • Die Förderbewilligung erteilt die Landwirtschaftskammer NÖ, die auszahlende Stelle ist das Land Niederösterreich.

 

Auch mal Urlaub machen können ...

Für eine nachhaltige Gesundheit ist es wichtig, für eine kurze Zeit vom Betrieb los zu lassen und diesen in vertrauenswürdige Hände legen zu können.

Gibt es innerhalb der Familie keine Vertretungsmöglichkeit, sind freie Tage für einen Urlaub oft eine Seltenheit, da sich bei tierhaltenden Betrieben Tätigkeiten wie Füttern, Melken, Ausmisten und Tiere belegen nicht verschieben lassen. Dass dabei die eigene Gesundheit oder die Partnerschaft darunter leiden, wird oftmals nicht gleich erkannt. Auch die Pflege von nahen Angehörigen bindet die Betriebsführer an den Betrieb, weshalb es oftmals wenig Spielraum für die eigenen Bedürfnisse gibt.
Tägliche kurze Verschnaufpausen können das Wohlbefinden natürlich deutlich verbessern, hin und wieder sollte die Auszeit jedoch auch einmal länger andauern, um die eigenen Batterien wieder vollständig aufzuladen.

 

Ziele der Entlastungshilfe

Arbeitsentlastung der bäuerlichen Familie, um Zeit für körperliche und geistige Erholung zu schaffen
Steigerung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Betriebsführer
Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Entlastungshilfe des Landes NÖ

In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer NÖ und den NÖ Maschinenringen sorgt sie für die nötige Aushilfe am Betrieb und für eine finanzielle Unterstützung.

Ihr Ansprechpartner: Maschinenring

Ihr Maschinenring kann auf ein Netzwerk an kompetenten und erfahrenen Betriebshelfern zurückgreifen, im Regelfall ist innerhalb weniger Tage ein geeigneter Helfer gefunden. Perfekt ist es jedoch, etwa 10 Tage vor Urlaubsantritt im MR-Büro anzurufen, um in Ruhe abklären zu können, welche Unterlagen nötig sind und welcher Betriebshelfer in diesem Zeitraum eingesetzt werden kann. Der Maschinenring vermittelt Helfer und berät umfassend zum Thema. Er erledigt die komplette Abwicklung und entlastet auch hier die Betriebsführer.

Förderungsvoraussetzungen

  • Im bäuerlichen Haushalt leben keine Familienangehörigen, denen die täglich anfallenden Arbeiten zumutbar wären (z.B. in der Tierhaltung). Auch für die Pflege von  Angehörigen kann die Entlastungshilfe in Anspruch genommen werden.
  • Entlastungshilfe kann nur bei einem mindestens drei Tage (davon zumindest zwei Werktage) dauernden Urlaub beansprucht werden (nicht bei Kur = soziale Betriebshilfe).
  • Nur für aktive, bei der SVB pensionsversicherte Betriebsführer/Betriebsleiter-Ehepaare.
  • Die Vermittlung und Verrechnung eines/r betriebsfremden, qualifizierten Betriebshelfers/in hat über den zuständigen Maschinenring zu erfolgen. Die Betriebshelfer sind für die Zeit des Einsatzes über den Maschinenring unfall- und haftpflichtversichert.

Höhe der Förderung

  • 50 % der nachgewiesenen Einsatzkosten (ohne Ust.) des Betriebshelfers/in
  • Maximal 60 € pro Tag und höchstens für 10 Tage je Kalenderjahr
  • Förderungsbeträge unter 50 € werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht ausbezahlt.

Antragstellung und Abwicklung

  • Mindestens 10 Tage vor Urlaubsantritt, Einsatzanmeldung (auch telefonisch) in der MR-Geschäftsstelle und schriftliche Antragstellung
  • Nach dem Urlaub Übermittlung z. B. einer Hotelrechnung oder Aufenthaltsbestätigung und der Stundenliste des Betriebshelfers/in an die MR-Geschäftsstelle
  • Die Verrechnung des Betriebshelfereinsatzes erfolgt über den Maschinenring.
  • Der Antrag für die Entlastungshilfemuss innerhalb von sechs Monaten nach Einsatzende des Betriebshelfers bei der Landwirtschaftskammer eingelangt sein.
  • Das Ausmaß und die Notwendigkeit der Arbeiten werden durch die Förderabwicklungsstelle überprüft, der Zuschuss wird periodisch abgerechnet.
  • Die auszahlende Stelle ist das Land NÖ.

 

Bei Fragen zur allgemeinen und Sozialen Betriebshilfe kontaktiere bitte deinen regionalen Maschinenring!

Alle niederösterreichischen Maschinenringe findest du HIER!

Stephan Pernkopf (C) weinfranz

Liebe Leserinnen und Leser!

Dem Land NÖ und mir persönlich ist es ein großes Anliegen, die landwirtschaftlichen Betriebe in schwierigen Situationen einerseits mit der Entlastungshilfe und andererseits auch mit der Härtefallregelung finanziell unterstützen zu können. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaftskammer NÖ, den NÖ Maschinenringen und dem Land NÖ wird eine zügige Abwicklung bei der Auszahlung der Zuschüsse garantiert. Dadurch wird ein persönliches oder gesundheitliches Problem der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers nicht zusätzlich zur finanziellen Belastung für den landwirtschaftlichen Betrieb. Mit der Aktion „Urlaub vom Bauernhof“ soll mehr Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit geboten werden, auch einmal eine Pause vom Alltag zu machen, um danach wieder erholt die tägliche Arbeit am Betrieb fortsetzen zu können.

Ihr LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf

 

foto: (C) weinfranz